Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf AZ 24 U 261/96

Umsatzrückgang = Mietminderung ?

Überall wird gebaut, was wird aber aus den Einzelhandelsgeschäften?

Straßenbauarbeiten sind wohl für alle ein Gräuel. Wenn es nicht zwingend notwendig ist, meidet man diese Gegenden. Das geht dann natürlich auf Kosten des Umsatzes der Einzelhandelsgeschäfte. Umsatzeinbußen sind vorprogrammiert. Der Ladenpächter ist jedoch nicht berechtigt, auf Grund von Straßenbauarbeiten die Miete zu mindern. Er kann allerdings die Umsatzeinbußen feststellen und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen die Kommune geltend machen.

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf AZ 24 U 261/96

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