Urteil des Bundesgerichtshof V ZR 77/99

Zwick Zwack, weg ist Nachbars Hecke

Selbstjustiz an der Gartenhecke. Wie man verliert und doch gewinnt.

Wenn Nachbarn zusammen eine Hecke auf ihrer gemeinsamen Grenze pflanzen, dürfen sie nur zusammen über die Hecke bestimmen. In diesem Fall haben zwei Nachbarn Lebensbäume auf die Grenze gepflanzt. Damals konnte man wohl noch miteinander. Als jedoch ein neuer Besitzer kam wurde alles neu vermessen und man kam überein, dass die Hecke wohl nicht genau auf der Grenze stand. Der alte Nachbar wollte die Hecke versetzen der neue Nachbar nicht. Nach einem Jahr Streit und Zank machte der alte Nachbar Nägel mit Köpfen und fällte die Hecke. Der neue Nachbar verlangte darauf Schadenersatz. Die Richter entschieden, dass der alte Nachbar dem neuen Nachbarn Schadenersatz zahlen muss. Denn die Hecke war eine gemeinsame Grenzeinrichtung, folglich war ein gemeinsames Nutzungsrecht entstanden. Keiner der beiden durfte ohne den anderen eigenmächtig an der Hecke hantieren. Daher musste der alte Nachbar eine neue Hecke pflanzen oder Schadenersatz leisten. Die neue Hecke durfte jedoch auf die Grenze gesetzt werden und kleiner sein. (Doch noch gewonnen? ).

Urteil des Bundesgerichtshof V ZR 77/99

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