Probleme mit Nachbarn
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
mehr Infos
Tja und die nächsten Anzeigen.
Wieder Hausfriedensbruch
Einmal gegen mich einmal gegen meine Mutter
Und gegen mich noch Sachbeschädigung. Ich soll da irgendetwas an einem Schloss gemacht haben.
Polizei sagt alles Behauptungen keine Beweise usw.
Mal sehen wann die nachgeben. Aber vermutlich gar nicht
Wieder Hausfriedensbruch
Einmal gegen mich einmal gegen meine Mutter
Und gegen mich noch Sachbeschädigung. Ich soll da irgendetwas an einem Schloss gemacht haben.
Polizei sagt alles Behauptungen keine Beweise usw.
Mal sehen wann die nachgeben. Aber vermutlich gar nicht
Mich wundert das man das überhaupt mitbekommt. Ruft die Polizei jeden Tag einmal an oder wie geht das.
Man sollte doch in der Lage sein einmal den Vermieter herbeizubringen um das vor Ort zu klären. Der sollte doch wissen was wer gepachtet hat.
Falls die Anzeigen Ergebnis falscher Beschuldigungen sind kann man selber Anzeige erstatten - wobei die Polizei das unter "Nachbarschaftsstreitigkeiten" zwar weitergibt, spätestens der Staatsanwalt aber sämtlich einstellt.
Der Nachbar erreicht aber was er will - er nevt
Klaus
Man sollte doch in der Lage sein einmal den Vermieter herbeizubringen um das vor Ort zu klären. Der sollte doch wissen was wer gepachtet hat.
Falls die Anzeigen Ergebnis falscher Beschuldigungen sind kann man selber Anzeige erstatten - wobei die Polizei das unter "Nachbarschaftsstreitigkeiten" zwar weitergibt, spätestens der Staatsanwalt aber sämtlich einstellt.
Der Nachbar erreicht aber was er will - er nevt
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Na dann, geht eben nicht.
Der der das Grundstück um das es hier geht zuerst gemietet hat hat einen gültigen Mietvertrag. Jetzt müsste also der dessen Mietsache nicht zu Verfügung steht den Vermieter verklagen die Mietsache herauszugeben.
Den Weg über das Strafrecht wird ihm spätestens der Staatsanwalt behindern. Der stellt das Verfahren nach 4-8 Wochen ein und verweist auf den Privatklageweg.
Ich würde dem Vermieter erklären das er spätestens bei einem Verfahren als Zeuge eh erscheinen muss.
Ist jetzt eben die Frage wer tatsächlich als erster selber klagt.
Klaus
Am Schluss kündigt der Vermieter alle Verträge um nervende Idioten loszuwerden )
Der der das Grundstück um das es hier geht zuerst gemietet hat hat einen gültigen Mietvertrag. Jetzt müsste also der dessen Mietsache nicht zu Verfügung steht den Vermieter verklagen die Mietsache herauszugeben.
Den Weg über das Strafrecht wird ihm spätestens der Staatsanwalt behindern. Der stellt das Verfahren nach 4-8 Wochen ein und verweist auf den Privatklageweg.
Ich würde dem Vermieter erklären das er spätestens bei einem Verfahren als Zeuge eh erscheinen muss.
Ist jetzt eben die Frage wer tatsächlich als erster selber klagt.
Klaus
Am Schluss kündigt der Vermieter alle Verträge um nervende Idioten loszuwerden )
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Nachdem meine Nachbarn nun Akteneinsicht hatten haben Sie denn vom Eigentümer verlangten Maschendrahtzaun ezogen. Allerdings nicht hinter deren Hecke sondern von sich aus gesehen vor der Hecke.
Das Unkraut unter der Hecke interessiert sie nicht. Ein Schnitt auch nicht.
Aber ích mache ja auch einen Zaun mitten quer durchs Land wenns alles meins ist:-)
Das Unkraut unter der Hecke interessiert sie nicht. Ein Schnitt auch nicht.
Aber ích mache ja auch einen Zaun mitten quer durchs Land wenns alles meins ist:-)
Mal wieder Post von Gegners Anwalt. A soll bis Freitag alles räumen. Bekäme dann in Absprache mit dem Anwalt von B einen ganzen Tag Zeit dafür!
Nun hat A die Stromabrechnung rübergegeben(B bekam ja Strom von A, bis B am 30.09.09 zum 01.10.09 gekündigt hat)
Der Anwalt von B meint, alles falsch. B braucht keine Stromsteuer zahlen keine Mehrwertsteuer nur den Netto Betrag, von B`s falschen KW(A hat einen Digitalen Zähler für B`s Phase einbauen lassen)Noch dazu kostet die KWh 0,13488€.Anwalt von B meint aber B braucht nur 0.13€ zahlen.
Irgendwo leben wir doch wohl hier im falschen Staat.Oder??
UndUnd dann noch:
A lehne sich gegen die Rechtsordnung auf durch deren ganzen Anzeigen und Hausfriedensbruch.
Gibt es Hilfe gegen solche Nachbarn?Ich meine es kann jeden Treffen. Wie heißt es Nachbarn und Familie kann man sich nicht aussuchen
Nun hat A die Stromabrechnung rübergegeben(B bekam ja Strom von A, bis B am 30.09.09 zum 01.10.09 gekündigt hat)
Der Anwalt von B meint, alles falsch. B braucht keine Stromsteuer zahlen keine Mehrwertsteuer nur den Netto Betrag, von B`s falschen KW(A hat einen Digitalen Zähler für B`s Phase einbauen lassen)Noch dazu kostet die KWh 0,13488€.Anwalt von B meint aber B braucht nur 0.13€ zahlen.
Irgendwo leben wir doch wohl hier im falschen Staat.Oder??
UndUnd dann noch:
A lehne sich gegen die Rechtsordnung auf durch deren ganzen Anzeigen und Hausfriedensbruch.
Gibt es Hilfe gegen solche Nachbarn?Ich meine es kann jeden Treffen. Wie heißt es Nachbarn und Familie kann man sich nicht aussuchen
mmmh,
wenn ich es recht herauslese, ist es nicht nur B, der A mit Anzeigen überzieht, sondern auch umgekehrt?
Eure Anwälte freuen sich und sind (das liegt in der Natur der Sache) überhaupt nicht interessiert an einer vernünftigen Lösung. Die beiden Streithähne A und B sind die perfekte Kundschaft.
Zweifelhaft ist mir ausserdem das Gebahren des Verpächters (von wegen "geht mich nix an"). Möglicherweise ist es ein gangbarer Weg den Verpächter auf Herausgabe der gepachteten Sache zu verklagen. Spätestens dann geht ihn das sehrwohl etwas an.
Gruß Liesbeth
wenn ich es recht herauslese, ist es nicht nur B, der A mit Anzeigen überzieht, sondern auch umgekehrt?
Eure Anwälte freuen sich und sind (das liegt in der Natur der Sache) überhaupt nicht interessiert an einer vernünftigen Lösung. Die beiden Streithähne A und B sind die perfekte Kundschaft.
Zweifelhaft ist mir ausserdem das Gebahren des Verpächters (von wegen "geht mich nix an"). Möglicherweise ist es ein gangbarer Weg den Verpächter auf Herausgabe der gepachteten Sache zu verklagen. Spätestens dann geht ihn das sehrwohl etwas an.
Gruß Liesbeth
@Liesbeth
nein nur B zeigt A andauernd an. A macht gar nichts.
@Klaus
B hat von A Strom bekommen.
Dieser wird 1 mal im Jahr miteinander abgerechnet.
Nun will B aber keine Stromsteuer, keine MwSt, keine anteilige Grundgebühr etc zahlen. Außerdem will B die 13,488 cent einfach auf 13 cent runter runden.
Das der Stromstand den B an A mitgeteilt hat ein anderer ist als wie ihn A auf den separaten Zähler für B`s Phase hat.
Deutlich geworden?
nein nur B zeigt A andauernd an. A macht gar nichts.
@Klaus
B hat von A Strom bekommen.
Dieser wird 1 mal im Jahr miteinander abgerechnet.
Nun will B aber keine Stromsteuer, keine MwSt, keine anteilige Grundgebühr etc zahlen. Außerdem will B die 13,488 cent einfach auf 13 cent runter runden.
Das der Stromstand den B an A mitgeteilt hat ein anderer ist als wie ihn A auf den separaten Zähler für B`s Phase hat.
Deutlich geworden?
A und B sollten alles Trennen, sich Teile der DDR Mauer kaufen und zwischen Ihnen errichten.
Strom ist einfach abzurechnen: Je nachdem was vereinbart wurde. Soweit mir bekannt ist der "Weiterverkauf" mit nicht geeichten Baumarktzählern eh nicht gestattet.
Aber Egal, beende die Lieferung und vergiss den Rest.
K.
Strom ist einfach abzurechnen: Je nachdem was vereinbart wurde. Soweit mir bekannt ist der "Weiterverkauf" mit nicht geeichten Baumarktzählern eh nicht gestattet.
Aber Egal, beende die Lieferung und vergiss den Rest.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste