Texte unterliegen dem Urheberrecht, bitte nichts aus dem Internet kopieren.
Danke
Mit der Motorsense gegen den Nachbarn
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
mehr Infos
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste