hallöchen,
ich möchte mich gerne erkundigen ob A unterlassung gegen B einfordern kann bzw. ob es sich sogar schon um eine straftat handelt evt. nötigung, belästigung etc. .
A wohnt jetzt etwa 5 jahren allein in einer kleinen wohnung.
B beschwerte sich direkt einen tag nach A´s einzug über den lärm des umzugs.
es ist ein seiten haus.
B ist regelmäßig zum rauchen auf seinem balkon.
A war bis dato immer freundlich, und hat B weitestgehend immer ignoriert.
es kam in den letzten jahren immer wieder zu kleinen auseinandersetzungen die aber nich der rede wert sind.
seit einiger zeit beobachtet A, und heute hat A sogar live erlebt. das es immer wieder dazu kommt das B besuchern die bei A klingeln auskunft darüber gibt ob A zuhause ist, oder eben nicht. B sagt sogar wie lang A schon weg ist usw..
A findet das geht zu weit, und das es in seine privatsphäre eingreift.
ich bräuchte dazu mal einen rat, danke hier schon mal vorab
mfg
heinz
Stasi im Haus !!!
Moderator: Klaus
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