Ligusterhecke als Einfriedung zwischen 2 Grundstücken

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

Antworten
marec_99
Beiträge: 1
Registriert: 19.06.2007, 08:59

Ligusterhecke als Einfriedung zwischen 2 Grundstücken

Beitrag von marec_99 » 19.06.2007, 09:42

Hallo Klaus,

zwischen A und B bestand schon vor Einzug in die jeweilige Doppelhaushälfte eine Ligusterhecke als Einfriedung, die Hecke ist 2m hoch 0,80m breit und steht zu gleichen Teilen auf dem jeweiligen Grundstück. Die Ligusterhecken werden in dieser Wohnsiedlung oft als Einfriedung von Grundstücken genutzt.

Und nun meine Frage:

Kann A oder B ohne Zustimmung des andern bzw. des Vermieters die Hecke ohne Angabe von Gründen auf dem jeweiligen Teil des Grundstücks komplett zurückschneiden, auch wenn der jeweilige andere bzw. der Vermieter damit nicht einverstanden ist und die Hecke damit im Grunde durch die halbierte Breite unbrauchbar wird ?

Grüße marec_99



Artikel lesen
Die Hecke muss weg !

Welche Regeln gelten denn unter Nachbarn für grenznahe Hecken und Bäume? Das Amtsgericht in München hat einen Grundstückseigentümer verurteilt, seine grenznahen Kirschlorbeerhecken jeweils so zurückzuschneiden, dass sie eine Höhe von zwei Meter nicht mehr ü.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 19.06.2007, 10:41

Also ohne Zustimmung des Vermieter darf der Mieter gar nichts zerstören. Wie die Eigentümer das geregelt haben müsste man erst man ermitteln. Kann ne WEG sein, einen Bebauungsplan geben oder einen Vertrag

Klaus

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste