Hallo Klaus,
zwischen A und B bestand schon vor Einzug in die jeweilige Doppelhaushälfte eine Ligusterhecke als Einfriedung, die Hecke ist 2m hoch 0,80m breit und steht zu gleichen Teilen auf dem jeweiligen Grundstück. Die Ligusterhecken werden in dieser Wohnsiedlung oft als Einfriedung von Grundstücken genutzt.
Und nun meine Frage:
Kann A oder B ohne Zustimmung des andern bzw. des Vermieters die Hecke ohne Angabe von Gründen auf dem jeweiligen Teil des Grundstücks komplett zurückschneiden, auch wenn der jeweilige andere bzw. der Vermieter damit nicht einverstanden ist und die Hecke damit im Grunde durch die halbierte Breite unbrauchbar wird ?
Grüße marec_99
Ligusterhecke als Einfriedung zwischen 2 Grundstücken
Moderator: Klaus
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