Nochmal Baumbestand an der Grundstücksgrenze

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Moderator: Klaus

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Nizzre
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Nochmal Baumbestand an der Grundstücksgrenze

Beitrag von Nizzre » 20.06.2007, 12:45

Anscheinend ist die Bepflanzung von Grundstücksgrenzen eines der beliebtesten Streitthemen ;)

Also, der Fall...

Vor etwa 50 Jahren haben die Großeltern von "A" beschlossen - im einvernehmen mit der damaligen Nachbarin - an der gemeinsamen Grundstücksgrenze einige Bäume zu pflanzen. Genauer: Birken und Lärchen.

Irgendwann trat dann eine Verordnung in Kraft, wahrscheinlich in den 70ern, dass Bäume mit einem Stammumfang von mehr als XX cm nicht mehr ohne Genehmigung und Ersatzpflanzung gefällt werden dürften. Rechtzeitig vorher beseitigten die Großeltern, im Verein mit den Eltern von "A" die inzwischen ziemlich groß gewordenen Birken, vor allem des lästigen Laubes wegen, dass beide Grundstücke befiel.
Zwei Lärchen, die bereits zu groß waren, blieben - verordnungsgemäß und immer noch im Einklang mit der inzwischen greisen Nachbarin - auf der Grenze stehen.

Die Nachbarin verstarb und die Erben verkauften das Grundstück (das übrigens einen dichten Tannenbestand hatte, an "B".

Nun hat "B" leider einen Ordnungsfimmel.
(siehe Rasenmäher-Frage im Lärmforum)

Und dieser Ordnungsfimmel duldet keine Bäume, die "Dinge" absondern. Also Laub und Zapfen.
Das tun aber die Lärchen, die inzwischen jede einen Stammumfang von gesunden über 1,30 und eine Höhe von gut 20-25 Metern haben aber natürlich reichlich.
Was sich auch nicht verhindern lässt.

Inzwischen hat "A" die Erdgeschosswohnung im Haus ihrer Eltern und Großeltern übernommen. Die auf der Seite mit den Lärchen.

Und natürlich ist der Laubbefall lästig und auch "A" ärgert sich über die jährliche erhebliche Dreckbelastung.

"A" ist aber nur Miteigentümer und da die ebenfalls im Haus lebende Mutter und die miteigentümernde und in der dritten Wohneinheit lebende Schwester die Bäume als "schützenswerte Familientradition und willkommenen Schattenspender" empfinden und obendrein auch das Grünflächenamt keinerlei Veranlassung sieht, die Bäume zum Fällen freizugeben, kann "A" nur ratlos die Ärmchen heben und zum Feger greifen.

Das wäre ja nicht weiter schlimm, sondern nur lästig.
SCHLIMM ist aber, dass "A" durch die Wohnlage den direkten Zorn von "B" als Prellbock ertragen muss.

Weil sich "C" (Mutter) und "D" (Schwester) einfach auf ihre sozusagen Wetterabgewandte Seite zurück ziehen und die Wut des Nachbarn "B" deshalb auf "A" ungeteilt herabhagelt über die fallenden Nadeln.

Umgekehrt - wenn "A" gutmütig auf "B"s Seite die störenden Äste fachgerecht entfernt, um "B" zu besänftigen, dann hagelt es auch noch von "C" und "D" aus der eigenen Familie Ärger. Warum man denn dem "Feind" einen Gefallen tun würde? Und jetzt wäre der schöne Sichtschutz dahin und die Sonne würde "C" oben ins Schlafzimmer fallen.

"A" ist inzwischen völlig am Rande ihrer Nerven.
Denn schließlich muss sie mit beiden Seiten auskommen.
Weil die Wohnung genau zwischen den Baumbefürwortern und den Baumfeinden liegt.
Diese sprechen aber nicht mehr miteinander und mißbrauchen "A" als reitenden Boten und Prellbock.

Speziell nachdem Cyrill für viele Nachbarn ein willkommener Anlass war, um rechtswidrig unwillkommene Bäume zu entsorgen, wirft "B" nun natürlich auch "A" vor, das hätte sie doch schließlich auch tun MÜSSEN, um das Thema endlich aus der Welt zu schaffen.
"A" hat aber den Gutachter vom Grünflächenamt extra zur Begutachtung der beiden Lärchen kommen lassen (aus eigener Sorge um die Standfestigkeit) und dabei erfahren, dass beide Bäume absolut gesund und vital seien. Dass es also keinen Grund für eine Fällfreigabe gäbe und dass - da die Siedlung ohnehin unter "Siedlungsschutz" stehen würde, das auch ziemlicher Quatsch sei. Die gehörten um traditionellen Bild und müssten auch vom Nachbarn "B" entsprechend geduldet werden.

Und nu?

Der nächste Herbst und damit der nächste große Laubabwurf und Streit kommt bestimmt.

Was also tun?



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.06.2007, 13:01

Ich habs jetzt nicht gelesen.

Die Grenzabstände von Pflanzen hat der Nachbar notfalls per Klage durchzusetzen. Wenn die Forderung aus Nachbarrecht verjährt ist hat er Pech. Es haben nur die Nachbar (Grundbesitzer) was zu wollen.

Alles andere ist ohne Belang

Klaus

Nizzre
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Beitrag von Nizzre » 20.06.2007, 13:22

Naja, dass er juristisch kein Recht hat, dass weiß "B".
Das hindert ihn aber nicht am rumwettern, die übrige Siedlung gegen "A", "C" und "D" aufzubringen und überall rumzustänkern.
Und auch nicht an Geschreie, mit Harken-Gewedele und sonstigen Drohgebärden und Geschimpfe.

Rechtlich ist "A" auf der sicheren Seite.
Aber sie leidet unter doppelseitigem Terror von "B" einerseits und "C" andererseits.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.06.2007, 14:01

Gegen dumme Menschen die dummes Zeug reden und andere dumme Menschen die zuhören und das dumme Zeug glauben kann man nicht tun.
Damit muss man leben.

Man kann lauter schreihen oder weghören. Beide Methoden haben Vor und Nachteile, können das besser oer schlechter machen .-)

Klaus

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