Beispiel: Nachbar A verklagt Nachbar B, obwohl Nachbar B juristisch im Recht ist.
Nachbar B gewinnt in der 1.Instanz und in der 2.Instanz.
Wer muß welche Kosten tragen?
Nach den mir vorliegenden Informationen muß Nachbar B, obwohl er im Recht ist und Recht bekommen hat, seine Anwaltskosten und Auslagen selber tragen. Die Gerichtkosten muß Nachbar A zahlen (seine Anwaltskosten natürlich auch).
Stimmt das?
Die Frage bitte unabhängig von dem Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung beantworten. Die Rechtschutzversicherung wird sich nach dem zweiten oder dritten Verfahren sicherlich überlegen, ob sie noch weitere Kosten übernimmt.
Gruß
Rolf
Gerichtsverfahren - Wer trägt die Kosten
Moderator: Klaus
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Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
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Re: Gerichtsverfahren - Wer trägt die Kosten
In einem Zivilprozess zahlt der Verlieren auch den Anwalt des Gegners.
Jedoch nur die üblichen Kosten, nicht irgendwelche Phantasie-"kosten".
Die Rechtsschutz ist das egal, da keine Kosten entstanden sind
Klaus
Jedoch nur die üblichen Kosten, nicht irgendwelche Phantasie-"kosten".
Die Rechtsschutz ist das egal, da keine Kosten entstanden sind
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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