Sonnensegelbefestigung

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Moderator: Klaus

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goerdi
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Sonnensegelbefestigung

Beitrag von goerdi » 17.06.2012, 12:25

Hallo !

A's Giebelseite ist eine Grenzwand zu B. An dieser ist eine Blechschiene befestigt als Abschluss der Drainagematte angebracht (das zwischen Matte und Vlies keine drecheindringt). Jetzt meint der Mieter von B (also quasi C) sein Sonnensegel daran befestigen zu muessen. Aber durch den Wind wird diese Blechleiste quasi Stueck fuer Stueck aus der Wand herausgezogen (die ist ja nur mit relativ kleinen Schrauben befestigt).
An Wen muesste A herantreten umd eine Entfernung zu erreichen ? C ist der Meinung er kann sein Segel befestigen wo und wie er will.

gruss goerdi



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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Re: Sonnensegelbefestigung

Beitrag von Klaus » 17.06.2012, 13:02

Wessen Blechleiste dessen Willen :-)

Man kann den Anspruch direkt durchsetzen, da hier Eile geboten ist wäre eine einstweilige Verfügung angeraten.
Man kann dem Störer auch eine "Unterlassungserklärung" schicken und verlangen da die in einigen Tagen zurückgesendet wird. Zustellung per Gerichtsvollzieher macht oft Eindruck.

Klaus
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goerdi
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Re: Sonnensegelbefestigung

Beitrag von goerdi » 17.06.2012, 13:17

Ja an C ? oder an B ?

Klaus
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Re: Sonnensegelbefestigung

Beitrag von Klaus » 17.06.2012, 13:25

Den Störer !!

Sonst müsste man auch noch den Inhaber des Segels herausfinden.....
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