Überbau der Grundstücksgrenze mit Mauer und Zaun

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

Antworten
chrise73
Beiträge: 2
Registriert: 10.10.2012, 10:57

Überbau der Grundstücksgrenze mit Mauer und Zaun

Beitrag von chrise73 » 10.10.2012, 11:36

Die Grundstücksnachbarn A und B wohnen seit über 30 Jahren nebeneinander und hatten bislang ein gutes Verhältnis zueinander. Der Nachbar B sagte nun dem Nachbar A, dass eine Mauer (besteht seit ca. 10 Jahren; 3 m lang und wurde von dem Nachbarn A gesetzt und bezahlt) und ein sich anschließender Zaun (besteht seit ca. 30 Jahren, wurde von beiden hälftig bezahlt) nicht der Grundstücksgrenze entspricht.

Bei der Erstellung des Zauns hatte der Nachbar B keine Zeit bzw. Interesse.

Der Nachbar B lässt nach 30 Jahren die Grenze überprüfen und es stellt sich heraus, dass der Grenzverlauf zu Beginn des Grundstücks 30 cm und gegen Ende 0 cm mit den baulichen Veränderungen differiert (Überbau verjüngt sich nach hinten). D.h. die Mauer am Grundstücksanfang sowie der sich daran anschließende Zaun steht auf dem Grundstück des Nachbarn B.

Ferner hat der Nachbar B ein Edelstahltor von der Mauer (nicht an der Mauer befestigt) bis zu seinem Haus vor ca. 5 Jahren angebracht.

An der Grundstücksgrenze wurden Obstbäume (Höhe 2m; Abstand zur Grenze 1m) vom Nachbar A gepflanzt.

Frage:
1. Kann der Nachbar B von dem Nachbar A einen Rückbau der Mauer und des Zauns auf dessen Kosten fordern oder gibt es laut Sachlage einen Bestandsschutz?
2. Wer muss für die Erstellung eines neuen Zauns aufkommen?
3. Kann der Nachbar B einfach von sich aus die Mauer und den Zaun entfernen?
5. Kann der Nachbar B auch ein neues, breiteres Edelstahltor von dem Nachbarn A fordern, da er von einem schmäleren Grundstücksbreite vor der Grenzfeststellung ausging?
6. Kann der Nachbar B ein Versetzen der Obstbäume von dem Nachbarn A fordern, da der Grenzabstand von 1m nun unterschritten ist?


Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus!



Artikel lesen
Der ewige Kampf um bezahlbaren Wohnraum

Als Zugpferd der Debatte hat, wie so oft in der letzten Zeit, Berlin das Zepter in die Hand genommen. Denn hier zeigt sich am heftigsten, wie die Gentrifikation bereits Teil der neuen Identität der Hauptstadt geworden ist. Immer mehr Altbauwohnungen werden Teil einer Umstrukturierung, der im.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Überbau der Grundstücksgrenze mit Mauer und Zaun

Beitrag von Klaus » 10.10.2012, 14:03

1. Kann der Nachbar B von dem Nachbar A einen Rückbau der Mauer und des Zauns auf dessen Kosten fordern oder gibt es laut Sachlage einen Bestandsschutz?
Ist eine Interessenabwägung, nur weil im das nicht "MEHR" gefällt kaum. Jedoch wird man dann eine Geldrente zahlen müssen, da man ja ein fremdes Grundstück nutzt.
Versperrt die Mauer, zb den dringend benötigten Weg, oder behindert die Bebauung kann das was anders sein.
2. Wer muss für die Erstellung eines neuen Zauns aufkommen?
Da diese "gemeinsam" gebaut wurde, bleibt es stehen bis er wegfault. Wer danach einen bauen muss regelt das Nachbarrecht oder evtl. auch nicht. Es gibt ja nicht überall eine "Zaunpflicht"
3. Kann der Nachbar B einfach von sich aus die Mauer und den Zaun entfernen?
Siehe 1.+2.
5. Kann der Nachbar B auch ein neues, breiteres Edelstahltor von dem Nachbarn A fordern, da er von einem schmäleren Grundstücksbreite vor der Grenzfeststellung ausging?
Wenn man nicht selber nach misst kann man nicht anderen Verantwortlich machen.
6. Kann der Nachbar B ein Versetzen der Obstbäume von dem Nachbarn A fordern, da der Grenzabstand von 1m nun unterschritten ist?
Ansprüche aus Nachbarrecht verjähren nach 5 Jahren

Ich würde meine Mauer abreißen und nach Aufforderung (Erlaubnis) auch den Zaun, dann aber nicht Neues hin machen (wenn das nicht vorgeschrieben ist). Dann dort an die Grenze meinen Stuhl hinstellen und einen Grill. Mit Blick auf den Nachbarn. Die meisten bauen dann schnell selber einen Zaun.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

chrise73
Beiträge: 2
Registriert: 10.10.2012, 10:57

Re: Überbau der Grundstücksgrenze mit Mauer und Zaun

Beitrag von chrise73 » 11.10.2012, 07:54

Hallo Klaus,

eingangs vielen Dank für Deine zeitnahe und hilfreiche Antworten.

Leider ist der Nachbar B überhaupt nicht kompromissbereit und lässt damit auch nicht mit sich reden. Er sagte lediglich, dass er seinen Grund wiederhaben möchte. Ich habe noch ein paar Anschlussfragen, vielleicht kannst Du mir rechtlich weiterhelfen:

1. Da nach der Grenzfeststellung die Mauer und der Zaun auf seinem Grundstück steht, kann er demnach einen Rückbau von dem Nachbarn A fordern?
2. Oder muss er aufgrund der Verjährung den Rückbau selbst vornehmen?
3. Wenn der Nachbar B den Rückbau selbst vornehmen muss, muss er dann auch den alten Zustand (zumindest den Zaun) wiederherstellen, da er bislang mit dem Grenzverlauf einverstanden war?
4. Wie stehen die Chancen vor Gericht eine jährliche Pacht für den Nachbarn A zu erstreiten, damit die Mauer und der Zaun so stehen bleiben kann? (vielleicht hast Du diesbezüglich Erfahrungen)
5. Stehen die Kosten einer Gerichtsverhandlung und die Chancen für einen positiven Verfahrensausgang im Verhältnis zu einem Rückbau? Oder sind die Chancen so gering, dass eine Gerichtsverhandlung von Beginn an keinen Sinn macht? (Vielleicht kennst Du ähnliche Gerichtsverfahren und deren Ausgang)


Im Voraus vielen Dank für Deine Antworten!

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Überbau der Grundstücksgrenze mit Mauer und Zaun

Beitrag von Klaus » 11.10.2012, 08:08

Ich versuchs nochmal

1. Die Mauer

Der Errichter hat diese vom fremden Grundstück zu entfernen, wenn dies "angemessen" ist. Da spielt der Grund, die Kosten und andere Dinge mit. Darf er die Mauer behalten muss er das Grundstück eben zahlen. Gehts vor Gericht und beide nehmen einen Anwalt entstehen mehrere tausend Euro Kosten - je nachdem wie weit es die Parteien treiben.

2. Der Zaun

Da den "beide" errichtet haben bestand ja eine Einigung und es würde gegen Treu und Glauben verstoßen den nun zu zerstören. Jedoch steht nichts im Weg wenn der den es stört den Zaun auf seine Kosten umsetzt. Da es hier zwei Besitzer gibt ist es schwer.

Das Problem ist das man entweder

1. Das macht was der Nachbar will
2. Es vor Gericht geht

Und vor Gericht wird man auf jeden Fall bestens einen Vergleich schliessen oder verlieren - und damit auf jeden Fall mehr als tausend Euro Kosten verbraten werden. Und dann kaum besser da steht. Oder ist ernsthaft zu erwarten zu "gewinnen"

Daher sollte man eben wissen wo die Grenze ist wenn man was baut. Der Klügere gibts nach.

Wie viel Mauer und Zaun sind es denn - wie teuer wird welche Lösung ?

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste