Gartenhaus

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Moderator: Klaus

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Yume25
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Gartenhaus

Beitrag von Yume25 » 16.11.2018, 18:23

Hallo
A haben Streit mit einem Nachbar B wo der fehler wirklich ein fehler war A das auch ein gesehen haben und( ging um einen terassenüberdachung die zu hoch war und zum schliesen mussten das jetzt abbauen was A auchgetan haben) jetzt ist es so das B möchte das A unser Gartenhaus abbauen sollen.

Da das im Bauplan nicht steht viel zu groß usw.....

Das gartenhaus steht jetzt aber schon über 10 Jahre
Haben wA ir chancen das A darauf stützen können da es eben schon so lange steht?

Hat jemand erfahrung damit?

Lg



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Gartenhaus

Beitrag von Klaus » 16.11.2018, 18:30

Bitte Regel lesen !!

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Jedoch wäre Nachbarrechte nach 10 Jahren verjährt. Er hat keine Rechte mehr, aber das Bauamt.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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