Selber klagen - ohne Anwalt

Sie wollen jemanden verklagen, scheuen aber die Anwaltskosten. Dann klagen Sie doch einfach selber. Das ist gar nicht so schwer. Selbstverständlich sollte es dabei nicht um Leben oder Tod gehen oder gar das gesamte Vermögen auf dem Spiel stehen.

Amtsgericht Stuttgart
Bildrechte: K.S.



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Ein Detektiv kann ermitteln

Detektiv

 

Was helfen könnte wäre ein Detektiv. Der könnte als neuraler Beobachten ermitteln wer der Täter ist und mit Bilder oder auch nur als Zeuge das Verfahren in Gang bringen.

 

Wie finde ich den besten Detektiv ?

Dir Detekteien o.....

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Geldausgleich für Laub vom Nachbarn … dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB zustehen .“ Ärgernis Laubbefall: Im Herbst immer wieder ein Ärgernis ist das Laub, das in großer Menge von den Bäumen …

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann man sich nur beim Amtsgericht, in der nächsten Instanz braucht man zwingend einen Anwalt. Bei geringen Streitwerten sind Urteile des Amtsgericht bereits bindend und es gibt keine weitere Instanz.

Klagegrund

Das wichtiges ist ein vor allem eindeutiger Klagegrund. Statt eines Rundumschlag bei dem alle Streitigkeiten der letzten 20 Jahren aufgeführt werden, sollte man sich einen einzelnen Grund heraussuchen. Am besten wählt man einen Grund den man gut beweisen und noch besser erklären kann. Falls man Geld oder geldwerte Leistungen einklagt sollte man vorher prüfen ob der Gegner dieses überhaupt leisten kann

Beweise

Sie sollten davon ausgehen das der Richter nicht in ihrem Garten selber nach dem Rechten sieht. Und „es kann nur der Nachbar“ gewesen sein, ist leider auch kein Beweis. Auch steigt bei einem Beweis nicht die Glaubwürdigkeit wenn der Nachbar als besonders frech dargestellt wird.

Die besten Beweise sind Zeugen, Bilder oder amtliche Dokumente. Beachtet man das man wirklich alles beweisen muss und diese Beweise unumstritten sein müssen.

Als Grundregeln kann man sagen, das der der etwas fordert oder behauptet es auch beweisen muss.

 


Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann man sich nur beim Amtsgericht, in der nächsten Instanz braucht man zwingend einen Anwalt. Bei geringen Streitwerten sind Urteile des Amtsgericht bereits bindend und es gibt keine weitere Instanz.

Klagegrund

Das wichtiges ist ein vor allem eindeutiger Klagegrund. Statt eines Rundumschlag bei dem alle Streitigkeiten der letzten 20 Jahren aufgeführt werden, sollte man sich einen einzelnen Grund heraussuchen. Am besten wählt man einen Grund den man gut beweisen und noch besser erklären kann. Falls man Geld oder geldwerte Leistungen einklagt sollte man vorher prüfen ob der Gegner dieses überhaupt leisten kann

Beweise

Sie sollten davon ausgehen das der Richter nicht in ihrem Garten selber nach dem Rechten sieht. Und „es kann nur der Nachbar“ gewesen sein, ist leider auch kein Beweis. Auch steigt bei einem Beweis nicht die Glaubwürdigkeit wenn der Nachbar als besonders frech dargestellt wird.

Die besten Beweise sind Zeugen, Bilder oder amtliche Dokumente. Beachtet man das man wirklich alles beweisen muss und diese Beweise unumstritten sein müssen.

Als Grundregeln kann man sagen, das der der etwas fordert oder behauptet es auch beweisen muss.

 


Klageschrift

Sie haben jetzt einen Grund den Sie beweisen können, dann geht es an die Klageschrift. Als erstes beantragen man seine Forderung. 500 Euro vom Beklagten zu fordern ist natürlich das einfachste. Wir können auch Unterlassung fordern. Forderungen wir das der Beklagte persönlich den Zaun streichen soll oder seine Frau wieder grüßen bringen einen nicht weiter.

Nach dem Antrag, der in der Verhandlung abfragt wird, kommt dann eine Begründung. Hier sollte man neutral und sachlich die Begebenheiten vortragen und je nach Art die vorliegenden Beweise.

Z.b. Ich habe dem Beklagten am Dienstag 500 Euro geliehen, er unterschrieb auf dem Bierdeckel. siehe Anlage Nr.1 . Hier wären Anklagegrund, Begründung und der Beweis zusammen.

Sie müssen in der Klageschrift bereits alles zu Fall vortragen, es ist nicht ausreichend das dann in der Verhandlung erklären zu wollen.

Verhandlung

An Anfang einer Verhandlung wird man meist nach einem Antrag gefragt. Am besten trägt man den aus dem Schriftsatz vor, es reicht auch auf die Klageschrift hinzuweisen. In der Verhandlung sollte man tunlichst sachlich bleiben, auch wenn der Gegner lügt bis sich die Balken biegen. Trägt der Beklagte etwas vor, das nicht richtig ist reicht es es zu bestreiten. Kann man mit Gegenbeweisen aus dem Schriftsatz die Lüge gleich widerlegen sollte man es tun. Alles was nicht zum Thema des Klagegrunds gehört, sollte nicht verhandelt werden. Also alte Streits oder Unstimmigkeiten gehören nicht zum Verhandlungsgrund.

In der Verhandlung wird man, mit etwas Glück erkennen wie der Richter die Sache sieht. Daraus kann man, wenn keine weiteren Beweise mehr dazukommen, bereits sehen wer gewinnt. Der Richter wird dennoch versuchen einen Vergleich zu erzielen und in beiden Seiten Druck machen.


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Streit am Gartenzaun: Welche Einfriedung ist zulässig? … der Wand ihre gesetzliche Einfriedungspflicht nach den Vorschriften des hessischen Nachbarrechts verletzen würde (BGH, a. a. O., Rn. 5). Nach dem hessischen Nachbarrecht besteht unter bestimmten …

Vergleich

Es kann durchaus von taktischem Vorteil sein sich zu Vergleichen. Man sollte jedoch aufpassen das man seinen Vergleich auch durchsetzen kann. Beim einklagen von 500 Euro auf 100 Euro zu verzichten ist ein leichtes, die Summe lässt sich vollstrecken. Nur das beide Seiten freundlicher sein wollen ist kaum durchsetzbar. Also sollte man darauf achten echte Vorteile zu bekommen und ggf. auch gleich feste Termine zu vereinbaren und eine Konventionalstrafe bei Nichtfüllung.

Man kann auch beantragen den Vergleich einige Tage zu bedenken. Dem Richter ist nichts lieber als zu vergleichen, denn dann ist er die Sache ohne weiter Bearbeitung vom Tisch.

Bei einem Vergleich werden die Kosten verrechnet, je nachdem wieviel des Klagegrunds gewonnen wurde. Bleiben wir beim 100 Euro Nachlass der 500 Euro Klage,, dann trägt der Beklagte 4/5 der Kosten, der Beklagte 1/5. Zu den Kosten würde auch der gegnerische Anwalt gehören. Daher kann man im Vergleich den gegenseitigen Kostenverzicht vereinbaren und jeder zahlt seinen Anwalt.

Gutachter

Alles was die Parteien vortragen und die Gegenparteien nicht bestreitet ist anerkannt. Aber wenn die Parteien um technische Beweise streiten, kann der Richter aus eigenem Wissen oft nicht erkennen was die Wahrheit ist. Daher greifen die Gerichte auf Gutachter zurück, die Sie selber bestellen. Diese Gutachter können weit mehr Kosten verursachen als der Streit einbringt. Gerne werden diese Kosten als Druckmittel des Vorsitzenden genutzt einen Vergleich zu erzielen.

Fazit

Selber Klagen ist nicht besonders schwer wenn man einige Regeln kennt. Vor allen Verfahren mit ungewissem Ausgang oder dem Ziel einen Vergleich zu erzielen kann man durchaus selber vertreten. Man sollte vorher jedoch wissen das Richter auf einen Vergleich drängen. Auch sollte man die Kosten nicht aus den Augen verlieren.

Geht es um höhere Werte, schwierigere Sachverhalte, unklare Beweise oder um wirklich wichtige Dinge – sollte man den Fachmann beauftragen. Es ist nicht ausgeschlossen das man ein Verfahren verliert das ein Anwalt problemlos gewonnen hätte.

K.S.



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