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Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein


Selber klagen - ohne Anwalt

Sie wollen jemanden verklagen, scheuen aber die Anwaltskosten. Dann klagen Sie doch einfach selber. Das ist gar nicht so schwer. Selbstverständlich sollte es dabei nicht um Leben oder Tod gehen oder gar das gesamte Vermögen auf dem Spiel stehen.

Amtsgericht Stuttgart
Bildrechte: K.S.



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Der will ja nur spielen !

Das ist kein Hund

Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....

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Drei weiße Birken oder: Immer Ärger mit dem Laub des Nachbarn … der lokalen Besonderheiten (vgl. Birk, Nachbarrecht für Baden-Württemberg, 6. Aufl., II S. 40). Werden die hier festgelegten Grenzen eingehalten, handelt es sich in aller Regel um eine ordnungsgemäße …

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann man sich nur beim Amtsgericht, in der nächsten Instanz braucht man zwingend einen Anwalt. Bei geringen Streitwerten sind Urteile des Amtsgericht bereits bindend und es gibt keine weitere Instanz.

Klagegrund

Das wichtiges ist ein vor allem eindeutiger Klagegrund. Statt eines Rundumschlag bei dem alle Streitigkeiten der letzten 20 Jahren aufgeführt werden, sollte man sich einen einzelnen Grund heraussuchen. Am besten wählt man einen Grund den man gut beweisen und noch besser erklären kann. Falls man Geld oder geldwerte Leistungen einklagt sollte man vorher prüfen ob der Gegner dieses überhaupt leisten kann

Beweise

Sie sollten davon ausgehen das der Richter nicht in ihrem Garten selber nach dem Rechten sieht. Und „es kann nur der Nachbar“ gewesen sein, ist leider auch kein Beweis. Auch steigt bei einem Beweis nicht die Glaubwürdigkeit wenn der Nachbar als besonders frech dargestellt wird.

Die besten Beweise sind Zeugen, Bilder oder amtliche Dokumente. Beachtet man das man wirklich alles beweisen muss und diese Beweise unumstritten sein müssen.

Als Grundregeln kann man sagen, das der der etwas fordert oder behauptet es auch beweisen muss.

 


Klageschrift

Sie haben jetzt einen Grund den Sie beweisen können, dann geht es an die Klageschrift. Als erstes beantragen man seine Forderung. 500 Euro vom Beklagten zu fordern ist natürlich das einfachste. Wir können auch Unterlassung fordern. Forderungen wir das der Beklagte persönlich den Zaun streichen soll oder seine Frau wieder grüßen bringen einen nicht weiter.

Nach dem Antrag, der in der Verhandlung abfragt wird, kommt dann eine Begründung. Hier sollte man neutral und sachlich die Begebenheiten vortragen und je nach Art die vorliegenden Beweise.

Z.b. Ich habe dem Beklagten am Dienstag 500 Euro geliehen, er unterschrieb auf dem Bierdeckel. siehe Anlage Nr.1 . Hier wären Anklagegrund, Begründung und der Beweis zusammen.

Sie müssen in der Klageschrift bereits alles zu Fall vortragen, es ist nicht ausreichend das dann in der Verhandlung erklären zu wollen.

Verhandlung

An Anfang einer Verhandlung wird man meist nach einem Antrag gefragt. Am besten trägt man den aus dem Schriftsatz vor, es reicht auch auf die Klageschrift hinzuweisen. In der Verhandlung sollte man tunlichst sachlich bleiben, auch wenn der Gegner lügt bis sich die Balken biegen. Trägt der Beklagte etwas vor, das nicht richtig ist reicht es es zu bestreiten. Kann man mit Gegenbeweisen aus dem Schriftsatz die Lüge gleich widerlegen sollte man es tun. Alles was nicht zum Thema des Klagegrunds gehört, sollte nicht verhandelt werden. Also alte Streits oder Unstimmigkeiten gehören nicht zum Verhandlungsgrund.

In der Verhandlung wird man, mit etwas Glück erkennen wie der Richter die Sache sieht. Daraus kann man, wenn keine weiteren Beweise mehr dazukommen, bereits sehen wer gewinnt. Der Richter wird dennoch versuchen einen Vergleich zu erzielen und in beiden Seiten Druck machen.


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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Vergleich

Es kann durchaus von taktischem Vorteil sein sich zu Vergleichen. Man sollte jedoch aufpassen das man seinen Vergleich auch durchsetzen kann. Beim einklagen von 500 Euro auf 100 Euro zu verzichten ist ein leichtes, die Summe lässt sich vollstrecken. Nur das beide Seiten freundlicher sein wollen ist kaum durchsetzbar. Also sollte man darauf achten echte Vorteile zu bekommen und ggf. auch gleich feste Termine zu vereinbaren und eine Konventionalstrafe bei Nichtfüllung.

Man kann auch beantragen den Vergleich einige Tage zu bedenken. Dem Richter ist nichts lieber als zu vergleichen, denn dann ist er die Sache ohne weiter Bearbeitung vom Tisch.

Bei einem Vergleich werden die Kosten verrechnet, je nachdem wieviel des Klagegrunds gewonnen wurde. Bleiben wir beim 100 Euro Nachlass der 500 Euro Klage,, dann trägt der Beklagte 4/5 der Kosten, der Beklagte 1/5. Zu den Kosten würde auch der gegnerische Anwalt gehören. Daher kann man im Vergleich den gegenseitigen Kostenverzicht vereinbaren und jeder zahlt seinen Anwalt.

Gutachter

Alles was die Parteien vortragen und die Gegenparteien nicht bestreitet ist anerkannt. Aber wenn die Parteien um technische Beweise streiten, kann der Richter aus eigenem Wissen oft nicht erkennen was die Wahrheit ist. Daher greifen die Gerichte auf Gutachter zurück, die Sie selber bestellen. Diese Gutachter können weit mehr Kosten verursachen als der Streit einbringt. Gerne werden diese Kosten als Druckmittel des Vorsitzenden genutzt einen Vergleich zu erzielen.

Fazit

Selber Klagen ist nicht besonders schwer wenn man einige Regeln kennt. Vor allen Verfahren mit ungewissem Ausgang oder dem Ziel einen Vergleich zu erzielen kann man durchaus selber vertreten. Man sollte vorher jedoch wissen das Richter auf einen Vergleich drängen. Auch sollte man die Kosten nicht aus den Augen verlieren.

Geht es um höhere Werte, schwierigere Sachverhalte, unklare Beweise oder um wirklich wichtige Dinge – sollte man den Fachmann beauftragen. Es ist nicht ausgeschlossen das man ein Verfahren verliert das ein Anwalt problemlos gewonnen hätte.

K.S.



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Uz
2015-07-03 08:19:50

Ich hab geklagt und war erfolgreich. Konnte bei einem Vergleich mit etwas Nachgeben das Ergebnis erziehlen das ich wollte. Wir haben Kostenverzicht vereinbart, der Andere hatte eh eine Rechtschutzversicherung. Da ich keinen Anwalt zahlen müsste war das dann auch nicht recht günstig. Aber der Richter der war ne Nummer - irgenwie eine "Mitte" finden bei der man sich einigt - völlig egal wo die gewesen wäre - hauptsache vom Tisch. 'Ein befrendeter Jurist hat mich vorher gebrieft, so ganz ohne wäre das wohl echt nervenaufreibend gewesen.

Uwe ohne Anwalt
2015-07-02 21:26:23

Also ich finde das gut - sagt so ziemlich alles. Man sollte aber noch mehr lernen, sonst steht man doof da

Anwalt
2015-07-01 09:48:17

Na, das ist aber eine stark vereinfachte Darstellung. Ohne Anwalt werden die meisten wohl nicht weit kommen. Und warum sollte man wegen ein paar Euro klagen oder Rechte durchsetzen die einem gar nicht wichtig sind. Eine Klage sollte einen wichtigen Grund haben und ein Anwalt sollte man lieber beaufragen wenn man gewinnen will. Aber richtig ist: Die Kosten des Verfahrens können den Erlös auffressen. Aber das sollte ein guten Anwalt dem Mandanten sagen





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