Kritik an mir,

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

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Klaus
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Kritik an mir,

Beitrag von Klaus » 30.10.2007, 00:09

Lieber Klaus, es wäre schön wenn Du D
ich eines besseren Deutsches befleißigen könntest. Deine Antworten mögen ja zahlreich, gewollt taff und vielleicht auch hilfreich sein, aber wenn die Hälfte nicht verständlich ist, aufgrund fehlender Buchstaben und Worte, kannst Du sie

Dir auch sparen.....
Gruß, Padmakat


Ging per Mail an mir, oder mich



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Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.10.2007, 00:10

Meine Antwort darauf ist seit Jahren die selbe:

Tschüss, war nett

Klaus

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