Lieber Klaus, es wäre schön wenn Du D
ich eines besseren Deutsches befleißigen könntest. Deine Antworten mögen ja zahlreich, gewollt taff und vielleicht auch hilfreich sein, aber wenn die Hälfte nicht verständlich ist, aufgrund fehlender Buchstaben und Worte, kannst Du sie
Dir auch sparen.....
Gruß, Padmakat
Ging per Mail an mir, oder mich
Kritik an mir,
Moderator: Klaus
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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