"Hang"-Absicherung Grundstück
Moderator: Klaus
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"Hang"-Absicherung Grundstück
Hallo zusammen,
es war eine ganze Zeit lang ruhig, aber es nimmt anscheinend wieder Fahrt auf.
Nachbar A und Nachbar B haben ein Grundstück auf gleicher Höhe. Nachbar C liegt mit seinem Grundstück ca. 50-80cm tiefer. Um das Grundstück abzufangen verläuft von Nachbar A bis hin zum Grundstück von Nachbar B eine Barriere damit das Erdreich abgefangen wird und das Grundstück nicht abrutscht. Die Barriere verläuft von hinten (Nachbar A) nach vorn (Nachbar B) durchgehend und war schon vorhanden seit dem Nachbar B in dem Haus wohnt.
Bei Nachbar A ist diese Barriere schon etwas kaputt und er hat sich entschieden diese zu erneuern, was er auch gerne machen kann. Nun hat der Nachbar A beim Abreissen seiner Barriere, die Barriere von Nachbar B gleich mit abgerissen. Somit ist das Erdreich von Nachbar B nur freigelegt und kann jederzeit abrutschen. Nachbar B geht nicht davon aus das Nachbar A die Barriere samt Pfeiler wieder erneuert, weil Nachbar A der Meinung ist das wäre seine Barriere die er vor zig jähren errichtet hat.
Die Rechtslage ist ja eigentlich klar, Sachbeschädigung. Wie sieht es aber aus wenn der Nachbar A davon ausgeht das es seine Barriere ist, weil er diese vor zig jähren errichtet hat? Sachbeschädigung? Überbauung? Fremdes Eigentum?
Viele Grüße
der Michael
es war eine ganze Zeit lang ruhig, aber es nimmt anscheinend wieder Fahrt auf.
Nachbar A und Nachbar B haben ein Grundstück auf gleicher Höhe. Nachbar C liegt mit seinem Grundstück ca. 50-80cm tiefer. Um das Grundstück abzufangen verläuft von Nachbar A bis hin zum Grundstück von Nachbar B eine Barriere damit das Erdreich abgefangen wird und das Grundstück nicht abrutscht. Die Barriere verläuft von hinten (Nachbar A) nach vorn (Nachbar B) durchgehend und war schon vorhanden seit dem Nachbar B in dem Haus wohnt.
Bei Nachbar A ist diese Barriere schon etwas kaputt und er hat sich entschieden diese zu erneuern, was er auch gerne machen kann. Nun hat der Nachbar A beim Abreissen seiner Barriere, die Barriere von Nachbar B gleich mit abgerissen. Somit ist das Erdreich von Nachbar B nur freigelegt und kann jederzeit abrutschen. Nachbar B geht nicht davon aus das Nachbar A die Barriere samt Pfeiler wieder erneuert, weil Nachbar A der Meinung ist das wäre seine Barriere die er vor zig jähren errichtet hat.
Die Rechtslage ist ja eigentlich klar, Sachbeschädigung. Wie sieht es aber aus wenn der Nachbar A davon ausgeht das es seine Barriere ist, weil er diese vor zig jähren errichtet hat? Sachbeschädigung? Überbauung? Fremdes Eigentum?
Viele Grüße
der Michael
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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber
Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....
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Re: "Hang"-Absicherung Grundstück
Kann man sich so schwer vorstellen.
Aber generell ist es so. Mein Grundstück meine Butterblumen, sein Grundstück seine Butterblumen. Es sei denn es wurde irgendwann irgendwas anderes vereinbart. Fall er mal eine Anlage auf dem Grundstück eines anderen errichtet hat, mit Einverständnis, dann bleibt es auch seine Anlage (Treu und Glauben). Hat er sie entfernt könnte man verbieten sie erneut zu errichten und selber was bauen.
Aber generell ist es so. Mein Grundstück meine Butterblumen, sein Grundstück seine Butterblumen. Es sei denn es wurde irgendwann irgendwas anderes vereinbart. Fall er mal eine Anlage auf dem Grundstück eines anderen errichtet hat, mit Einverständnis, dann bleibt es auch seine Anlage (Treu und Glauben). Hat er sie entfernt könnte man verbieten sie erneut zu errichten und selber was bauen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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