Da es in Kraichgau niemals Ritter gab ist er der erste Ritter im Ort. Der Nachbarschaftsstreit bestand wohl bereits länger und ist erst jetzt eskaliert.
Der 35-jähriger Mann hatte bereits am Mittwochabend die Haustür eingetreten. Dann jedoch kam der Mann mit der Ritter Rü.....
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Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündigt werden können oder bei einem Eigentümerwechsel enden. Das bedeutet noch nicht das man den Weg nie wieder nutzen kann, aber es ist da eben nicht aus Gewohnheit oder Vereinbarung. Es bliebe das Notwegerecht mit eigenen Regeln und Kosten.
In einem Fall als dem Raum Aachen kommen die Eigentümer dreier Häuser nur über die anliegenden Grundstücken zu ihren Garagen. Die Häuser stehen ohne Zwischenabständen an der Straße, die Garagen liegen hinter dem Haus. Jahrzehntelang gab es keinerlei Probleme. Bis 2016 der Eigentümer den «Leihvertrag über das Wegerecht» gekündigt und mit dem Bau einer Toranlage begonnen.
Das Oberlandesgericht Köln entschied 2018, dass die Zufahrt offenbleiben muss. Das ergebe sich aus einem Gewohnheitsrecht. Es bestehe «eine langjährige tatsächliche Übung der Eigentümer oder berechtigten Nutzer». Gleichzeitig seien alle Beteiligten davon ausgegangen, «einer rechtlichen Verpflichtung bzw. Berechtigung zu folgen».
Laut BGH liegt diese Entscheidung aber falsch. Es kann spezielle Fälle geben, das es auch Gewohnheit ein Wegerecht gibt. Als Beispiel führen die Richter ein Wegrecht das sei 150 Jahre besteht an. Wobei es dabei um ein öffentliches Wegrecht ging.
Von einem Smart Home spricht man wenn sämtliche im Haus verwendeten Leuchten, Taster und Geräte untereinander vernetzt sind. Wenn die Geräte Daten speichern und eine eigene Logik anzeigen können. Geräte sind teilweise auch getaggt, was bedeutet, dass zu den Geräten i.....
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Im üblichen Nachbarrecht hat in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch Vorrang. Es sieht seit 1900 vor, dass sogenannte Grunddienstbarkeiten - wie zum Beispiel ein dem Nachbarn eingeräumtes Wegerecht - ins Grundbuch gehören. Nur so kann ein Käufer erkennen, auf was er sich einlässt, wie die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann erläuterte.
In dem Fall aus Nordrhein-Westfalen steht nichts im Grundbuch. Die betroffenen Eigentümer können jetzt nur noch hoffen, dass das Oberlandesgericht Köln ihnen ein sogenanntes Notwegerecht einräumt. Dann müssten sie dem Nachbarn für die Nutzung seiner Grundstücke allerdings Geld zahlen, ähnlich einer monatlichen Miete. Aber Sie kommen zu Ihren Garagen. Da diese aber keine Baugenehmigungen haben, kann auch das schwer werden.
KS