Probleme mit Nachbar wegen Anstrich einer Mauer
Moderator: Klaus
Probleme mit Nachbar wegen Anstrich einer Mauer
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe direkt eine Frage !
A (A's Familie) sind zum 1.6.2007 in ein angemietetes Haus (Reihenhaus) mit Garten (ca. 350qm) eingezogen.
Auf A's Wunsch hin hat der Vermieter zur angrenzenden Terasse des Nachbarhauses eine Trennmauer von ungefähr 2m Höhe und 5m Länge erstellen lassen.(Mauer steht genau auf Grundstücksgrenze)
Diese Mauer soll nun gestrichen werden.
A Seite der Mauer ist A ja bereit zu streichen , aber die Seite der Nachbarn B nicht.(sind so umsonst Leute) !
Der Nachbar B hat A schon des öfteren auf das Anstreichen der Mauer angesprochen!
Wie verhält sich das mit dem Streichen der Mauer auf Nachbarsseite ?
Kann A da jemand weiter helfen?
Danke für Eure Antworten im vorraus!
Gruß
maverick
ich bin neu hier im Forum und habe direkt eine Frage !
A (A's Familie) sind zum 1.6.2007 in ein angemietetes Haus (Reihenhaus) mit Garten (ca. 350qm) eingezogen.
Auf A's Wunsch hin hat der Vermieter zur angrenzenden Terasse des Nachbarhauses eine Trennmauer von ungefähr 2m Höhe und 5m Länge erstellen lassen.(Mauer steht genau auf Grundstücksgrenze)
Diese Mauer soll nun gestrichen werden.
A Seite der Mauer ist A ja bereit zu streichen , aber die Seite der Nachbarn B nicht.(sind so umsonst Leute) !
Der Nachbar B hat A schon des öfteren auf das Anstreichen der Mauer angesprochen!
Wie verhält sich das mit dem Streichen der Mauer auf Nachbarsseite ?
Kann A da jemand weiter helfen?
Danke für Eure Antworten im vorraus!
Gruß
maverick
Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits
Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.
Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....
mehr Infos
Das ist komplette Sache des Vermieters und der Besitzers des Nachbar Hauses. Kann natürlich sein das der Besitzer des Nachbarhauses da erst nach einer Beschwerde seine Mieters merkt das da jetzt ne Mauer steht.
Ist kaum anzunehmen das man eine Mauer einfach so auf die Mauer hinstellen kann und dann die dreckige Seite beim Nachbarn lässt.
Für Mauer existieren Abstands und Höhen Regeln
Klaus
P.S Forumsregeln beachten
Ist kaum anzunehmen das man eine Mauer einfach so auf die Mauer hinstellen kann und dann die dreckige Seite beim Nachbarn lässt.
Für Mauer existieren Abstands und Höhen Regeln
Klaus
P.S Forumsregeln beachten
@Klaus, danke fürs editieren, werde ich in Zukunft drauf achten !
aber zum o. g. Fall !
Anstelle der Mauer zwischen Nachbar A und Nachbar B stand vorher eine Stahlkonstruktion mit zertrümmerten Glasscheiben (Drahtglas).
Nachbar A ist Mieter und B ist Eigentümer !
Nachbar B hatte nichts gegen eine Mauer einzuwenden !
Nachbar B (Eigentümer) hätte ja auch die Stahlkonstruktion selber erneut streichen müssen!
Nachbar A erhält ja auch die Farbe und Zubehör vom Eigentümer.
Genügt es wenn Nachbar A (Mieter) die Farbe dem Nachbar B( Eigentümer) zum Selbstanstrich übergibt?
Gruß
Maverick
aber zum o. g. Fall !
Anstelle der Mauer zwischen Nachbar A und Nachbar B stand vorher eine Stahlkonstruktion mit zertrümmerten Glasscheiben (Drahtglas).
Nachbar A ist Mieter und B ist Eigentümer !
Nachbar B hatte nichts gegen eine Mauer einzuwenden !
Nachbar B (Eigentümer) hätte ja auch die Stahlkonstruktion selber erneut streichen müssen!
Nachbar A erhält ja auch die Farbe und Zubehör vom Eigentümer.
Genügt es wenn Nachbar A (Mieter) die Farbe dem Nachbar B( Eigentümer) zum Selbstanstrich übergibt?
Gruß
Maverick
Der Mieter hat mal gar nicht zu sagen
Der Eigentümer der Mauer entscheidet was er mit der Maiuer macht. Der Nachbar hat nur Abwehransprüche gegen die Mauer an sicht. Nichts dagegen haben ist nochj keine Zustimmung, er könnte also jederzeit den Abriss verlangen. Aus diesem Gesichtspunkt würde ich streichen bis der Nachbarschaftsrechtliche Anspruch erloschen ist (verjährung, steht im Nachbarrecht des Bundeslands in dem Aund B wohnen).
Ob es genügt wenn man Steine verteilt, wenn man eh im Glashaus sitzt, müsste jedermans Lebenserfahgrung hergeben
Klaus
Der Eigentümer der Mauer entscheidet was er mit der Maiuer macht. Der Nachbar hat nur Abwehransprüche gegen die Mauer an sicht. Nichts dagegen haben ist nochj keine Zustimmung, er könnte also jederzeit den Abriss verlangen. Aus diesem Gesichtspunkt würde ich streichen bis der Nachbarschaftsrechtliche Anspruch erloschen ist (verjährung, steht im Nachbarrecht des Bundeslands in dem Aund B wohnen).
Ob es genügt wenn man Steine verteilt, wenn man eh im Glashaus sitzt, müsste jedermans Lebenserfahgrung hergeben
Klaus
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