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So funktioniert' s:
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Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.
Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich mindestens einmal in der Stunde, ca. 15 Mal pro Tag bis zum Einbruch der Dunkelheit. Die Hühner gackern ebenso laut vernehmlich durchgehend von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang. Zudem kommt es dadurch zu einer enormen Geruchsbelästigung. Der Mist wird zudem auf dem Grundstück gelagert.
Des weiteren begann der Beklagt dann auch noch im Herbst 2018 Laub auf das Grundstück des Klägers zu werfen. Ein Schreiben mit bitte auf Unterlassung brachte keinen Erfolgt sondern verschlimmerte die Lage.
Der Beklagte warf dieses Schreiben ungeöffnet in den Briefkasten des Klägers zurück und warf bis Dezember weiter mit Laub. Dieses stammt von einer ca. 100 Jahre alten Hängebuche. Die steht allerdings auf dem Grundstück des klagenden Nachbarn ca. einen Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.
Ein Zivilgericht hat dann entschieden das die Hühnerhaltung im Wohngebiet zu unterlassen ist und das der Beklagte das Laub selber entsorgen muss.
Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. "Es wäre besser gewesen wenn die beiden nie aufeinander getroffen wären", sagte der Richter. Bei den ständigen Begegnungen der Nachb.....
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Am 21.02.2019 gegen Abend drohte der Verurteilte seinen Nachbarn durch von ihm eingeworfenen Brief, dessen Haus in Brand zu stecken, sollte dieser nicht die Zivilklage vor dem Amtsgericht München zurücknehmen. Weiter forderte er - erfolglos - die Zahlung von 10.000 €.
Vor dem Schöffengericht war er geständig und erklärte in einer emotionalen Notlage und betrunken gewesen zu sein. Er wollte den Nachbarn lediglich Angst machen. Hätte der Nachbar bezahlt hätte er alles gemeinnützigen Einrichtung gespendet.
Das Amtsgericht München hat dann im Rahmen des Urteils den 58jährigen Privatier wegen versuchter räuberischer Erpressung an seinem Nachbarn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung verurteilt - das Gericht wies ihn an, als Bewährungsauflage 3.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Amtsgericht München, Strafurteil v. 10.04.2019 - 824 Ls 256 Js 122450/19 und Zivilurteil v. 21.02.2019 - 233 C 19258/18
KS