A hat einen hof mit 4 garagen. eine garage davon ist von A an meinen nachbarn verkauft worden. die anderen drei gehören A . A´s nachbar hat - damit er in seine garage fahren kann - ein wegerecht erhalten.
nun lässt B neuerdings, seit besitzübergang, ständig sein garagentor offenstehen. und das zwar zwischen 2 - 8 stunden täglich. erstens nervt es wahnsinnig, aus meinem esszimmer in dieses dunkle offene loch zu schauen, zum anderen lockt es aber vielleicht auch gesindel oder diebe an, die sich dann auf meinem grundstück herumtreiben, angelockt von seiner einladenden garage. nachdem A sich das ein weilchen angesehen habe, sprach A ihn heute darauf an und bat ihn, das tor geschlossen zu halten aus v.g. gründen. der ist total ausgeflippt und meinte er könnte machen was er wolle, sei schließlich seine garage. auch A´s bitte, jeder könnte doch ein wenig rücksicht auf den anderen nachbarn nehmen, erreichte ihn nicht.
hat da jemand ahnung? kann er wirklich machen was er will? nur weil das objekt nun seines ist? mal abgesehen vom rechthaben finde ich seine einstellung absolut egoistisch und beschissen.
Garagentor offenstehend
Moderator: Klaus
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Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.
Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....
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