Kind angreifen?

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Moderator: Klaus

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Aliana
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Kind angreifen?

Beitrag von Aliana » 02.05.2008, 10:39

Hallo zusammen!


Vorgestern nachmittag hat der 12-jährigen Sohn von A den Müll weg gebracht. Gestern morgen während A unter der Dusche war klingelt es Sturm an der Tür. Der Sohn macht auf und Hausmeister B und Hausverwalter C fielen über ihn her:
"Du bist so was von blöd, du bist gehirnlos, zu blöd um dein Gehirn einzuschalten, missraten, wir müssten eure Straffe zahlen, haben die Schnauze voll, ihr Ausländerpack, du kriegst nichts auf der Reihe, wieviel Mal schon....................."
Die Stimme des A´s Sohnes ist zunächst nicht zu hören. Während A sich eiligst anzieht, hört A, wie der Sohn sagt:
"Mir tut es Leid, ich wollte das nicht....."
"Das ist uns so was von egal! Wieviel Mal haben wir dir gesagt, wo der Müll hingehört! Du bist zu blöd und zu doof um dir das zu merken! Einfach hirnlos!"

A ist stürmt aus dem Bad und stellt sich vor den Kleinen. A versucht, denen klar zu machen, dass sie den Sohn nicht beleidigen dürfen, dass sie nach A fragen müssten. Dabei sieht A, dass sie die Ganze Tütte mit dem Biomüll aus dem Restmüll geholt hatten und mit einem Hinweiszettel vor meine Tür abgestellt hatten. Das hätte ja im Gründe genügt, aber nein, sie hatten geklingelt und sind ohne nach A zu fragen über den Kleinen her gefallen. Das sagt A ihnen direkt. Darauf hin meinten sie, der Kleine hätte nach A rufen müssen und drohen sie A mit eine Anzeige wg den Müll, A soll es persönlich raus bringen. Das versteht A unmissverständlich.
Aber das Kind beleidigen? A´s Sohn weint und schluchzt, A ist außer sich vor Wutt. Dann droht A denen auch mit einer Anzeige, allerdings hat A jetzt im Nachinein keine Ahnung, wofür A sie anzeigen kann. Wegen Beleidigung? Wegen Psychoterror an Minderjährigen?


Habt ihr einen Rat oder Idee, wie das alles zu regeln ist? A´s Sohn wollte gestern nicht mehr nach draussen, aus Angst an B und C zu geraten und aus Angst, sie würden in A´s Abwesenheit wieder über ihm herfallen.



Liebe Grüße!
Aliana
Zuletzt geändert von Aliana am 02.05.2008, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.05.2008, 13:18

1. Wenn das Kind zu unbedaft ist den Müll ord. zu sortieren muss man das eben selber machen

2. Man sollte sich beim VM beschweren das der Hausmeister unfreundlich ist.

3. Das Kind soll die Tür nicht mehr öffnen.

Rechtlich bringt das nichts und nur weiteren Ärger.

Klaus
Wegen Psychoterror an Minderjährigen
Witz ?

Übrigens gibt es ein Grund warum das wohnen in großen Mehrfamilienhäuser billiger ist das im Eigenheim.

Aliana
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Beitrag von Aliana » 02.05.2008, 13:51

Klingt wie ein Witz, nicht wahr?

Hätten Sie aber den weinenden Jungen gesehen, fänden Sie es gar nicht witzig, A hatte Lust den beiden Alten eigenhändig die Augen auszukrazten! Nur die Aussicht auf die zusätzliche Biomasse-Entsorgung hat sie daran gehindert!!!


Das mit dem Müll versteht A voll und ganz, und ärgert sich nicht deswegen. Nur den Umgang mit dem Sohn macht sie rasend!

In der Zwischenzeit hat der Sohn von A bei dem Jungendamt angerufen und hat mit einer Sachbearbeiterin besprochen, dass sie ihn am Montag zu einem Gespräch mit B und C begleitet.

Mal sehen. A hällt sich zunächst zurück.

Liebe Grüße!
Aliana

Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.05.2008, 13:55

Und was soll das bringen ?

Der Hausmeister bestreitet, dem Vermieter geht das am A.. vorbei. Und die von Jugendamt machen sich wichtig.

Das Jugenamt besitzt kein Macht irgendwas zu wollen.

Das ein 12 Jähriger heult wird noch öfters vorkommen, immer dann wenn er Blödsinn macht und erwischt wird. Und jetzt soll der auch noch bestätigt werden das man Blödsinn machen kann ohne das es Konsequezen gibt.

Lächerlich

klaus

Aliana
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Beitrag von Aliana » 02.05.2008, 14:06

Vom Blödsinn machen und erwischt werden kann nicht die Rede sein.
Er hat lediglich eine Tütte in eine falsche Tonne geworfen, da die Tütte nicht die Gewohnte wie immer war, sondern eine wie sonst für Restmüll.
Also kein Blödsinn und Erwischen. Alles kann und MUSS ohne Beleidigungen geregelt werden, kein Mensch, weder Erwachsener noch ein Kind DARF wegen ein Versehen "Hirnlos", "Blöd" oder "Missraten" genannt werden. Da sind B und C entschieden zu weit gegangen, wohl in der Annahme, sie dürfen das. Dass der Junge sich währt ist nur richtig. Jugendamt wird nichts verlangen, die Frau wird nur daneben stehen, während er dem B und C sagt:
"Ich finde, sie hatten keinen Recht mich zu beleidigen!" o.Ähnliches. Und die Frau passt als Unbeteiligte auf, dass B und C nicht wieder mit ihre rassistische und beleidigende Sätze anfangen.

Ich verstehe irgendwie Ihre Einstellung nicht ganz. Meinten Sie gerade, B und C hätten das Recht übergriffig zu werden?

Liebe Grüße!
Aliana

Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.05.2008, 14:15

Ich meine das es B und vor allen C am Arsch vorbei geht wenn da ein Kind und eine Tante vom Jugendamt stehen. A macht sich dadurch auch noch lächerlich.
Mich wurdert das die einen Termin für so was hatten.

So was klärt man persönlich mit dem "Täter" und zwar lautstark mit möglichst viel Publikum

"Wenn Sie nochmal die Hose vor meinem Sohn runterlassen gibts ne Anzeige"

WÄRE DOCH NETT.

Meine Einstellung ist nicht was wer darf oder sollte. Ich überleg mir was kann ich erreichen außer mehr Ärger mit dem Hausmeister den ich ja brauche....

Klaus

Aliana
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Beitrag von Aliana » 05.06.2008, 13:04

Nachwort



A hat nach 2 Wochen den Hausmeister B angerufen und nach eine Erklärung verlangt. B hat anscheinend nur darauf gewartet und sich umständig entschuldigt, auch dafür, dass er wegen eine Lapalie direkt zum Hausverwalter C gelaufen ist.

A´s Vermieter hat sich für sie vor C eingesetzt, auch andere Nachbaren, die die Beleidigungen mitgehört hatten.

C hat erst mit A gesprochen, als gestern eine neue Haustür eingebaut wurde und C die neuen Schlüßeln verteilte. C hat versucht einbisschen Smalltalk zu betreiben, A hat sich nicht darauf einlassen wollen. Kontakt rein formlich.

Wie Sie geraten haben, Klaus, hat A dem Jungendamt untersagt sich einzumischen. Es war auch gut so.


Liebe Grüße!

Aliana

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