Hallo zusammen,
Frage 1:
A's Garage ist Grenzbebauung. Nachbar hat parallel zu unserer Garage (Abstand 5 cm) einen Holzunterstand gebaut. Was passiert bei Renovierung(Putz/Maler) der Garage, an dieser Stelle? Muss Nachbar den Holzstodel wegmachen? Muss A ihn darauf aufmerksam machen? Darf er stehen bleiben, und A drumherum renovieren?
Frage 2:
Beim Rassengiessen mit dem Spränger sind einzelne Tropfen auf Nachbars grundstück gespritzt, auf Steine, welche zum Terassenbau benötigt werden. Um 22.30Uhr hat Nachbar sehr unfreundlich verlang, Wasser abzustellen und bei Wiederholung mit rechtlichen Schritten gedroht. War wirklich nicht mit Absicht. Frage: Welche rechtlichen Schritte könnten das sein? Gegen welches Recht hat Averstoßen?
Frage 3:
Grenzsteine L-Steine auf Grenze, A bezahlt. Zaun auf A's Grund, Abezahlt. Nachbars Pflanzen wachsen an Zaun hoch. Darf A auf Entfernung bitten? Schriftlich oder mündlich. Gesetzesgrundlage?
Vielen Dank für euere Antworten.
silke
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Moderator: Klaus
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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1. der Nachbar kann auf seinem Grundstück machen was er will, wenn es ihm Spass macht kann er eine Sichtschutzmauer vor der Garage errichten. Falls Arbeiten erfolrderlich sind muss A eben erst alles entfernen und hinterher wieder herrichten.
2. A hat es zu unterlassen Wasser auf Nachbars Garten zu spritzen. der klagt auf Unterlassung und gewinnt. An meinem Eigentum nehme nur ich Handlungen vor, das ist doch klar.
3.Das ist wie 2 nur andersum.
Wenns langweilig wird dürfen die Kinder sich die Schauel auf den Kopf hauen - immer abwechselnd.
Ich würde mir ein Hobby suchen und die garagenwand beim Nachbar eben nicht streichen, sieht man doch eh nicht
Klaus
P.S. Unsere regeln lesen und einhalten !!
1. der Nachbar kann auf seinem Grundstück machen was er will, wenn es ihm Spass macht kann er eine Sichtschutzmauer vor der Garage errichten. Falls Arbeiten erfolrderlich sind muss A eben erst alles entfernen und hinterher wieder herrichten.
2. A hat es zu unterlassen Wasser auf Nachbars Garten zu spritzen. der klagt auf Unterlassung und gewinnt. An meinem Eigentum nehme nur ich Handlungen vor, das ist doch klar.
3.Das ist wie 2 nur andersum.
§ 1 SandkastenordnungGesetzesgrundlage?
Wenns langweilig wird dürfen die Kinder sich die Schauel auf den Kopf hauen - immer abwechselnd.
Ich würde mir ein Hobby suchen und die garagenwand beim Nachbar eben nicht streichen, sieht man doch eh nicht
Klaus
P.S. Unsere regeln lesen und einhalten !!
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