Nachbar schneidet sein Efeu nicht zurück

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Moderator: Klaus

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Agnes
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Nachbar schneidet sein Efeu nicht zurück

Beitrag von Agnes » 03.09.2008, 15:59

Hallo,

A`s Nachbar B schneidet weder sein Efeu noch irgend etwas anders zurück. A`s größtes Problem ist allerdings das Efeu. A`s haben eine Doppelhaushälfte und haben in den letzten Jahren viel Geld in die Dämmung, Verklinkerung, Verlängerung und Erneuerung des Dachs investiert.

Die Pflanze sucht sich ihren weg. Nach einem heftigen Regenguß konnten A`s das ganze Disaster ersehen. Es regnete rein! A`s haben sodann die Dachpfannen angeheben lassen und mußten feststellen, dass die Pflanze sich unter die Dachpfannen und Dämmung einen Weg gesucht hat. Die Pflanze wurde soweit zurückgeschnitten, das Dach wurde neu versiegelt. Aber was ist mit den Kosten? Da A`s ein Satteldach besitzen und nunmehr nur eine Seite instandgesetzt wurde möchte A`s schon gerne wissen, was A`s tun können, damit nicht A`s Sorge hierfür tragen müssen.

In der Vergangenheit haben A`s häufig Mäuse etc. gesehen. Da sich unser Nachbar nicht um seinen Garten kümmert.

Was können A`s tun? Fotos von dem Efeu und den restlichen Pflanzen und Bäumen, die er nicht zurückschneidet, haben A`s bereits gemacht. Diese möchten A`s zusammen mit einem Brief unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mägel an A`s Nachbarn adressieren. Aber was ist, wenn er nicht reagiert? Müssen A`s dann für den Schaden aufkommen?

Für hilfreiche Ideen wäre ich sehr dankbar.



Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits

Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.

Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 03.09.2008, 22:25

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Also man hat schon einen Anspruch das der Nachbar seine Pflanzen bei sich behält. Auch bekommt man Schäden die er mit seinen pflanzen verursacht hat erstattet.

Jedoch kann der sich das nun einfach machen und bestreiten das sein Pflanzen den Schaden verursacht haben. Denn nun kann man ja nichts mehr begutachten. Ob die Bilder für einen Gutachter ausreichen ist die Frage.

Mir ist nicht klar welche Mängel man jetzt noch beseitig haben möchte, ich verstand das so das alles bereits gemacht ist.

Klar kann man schreiben - wenn der nicht reagiert Schiedstelle und dann die Klage - was sonst.

Klaus

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