Grenzbepflanzung
Moderator: Klaus
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- Registriert: 30.05.2009, 07:32
Grenzbepflanzung
Moin
B habe folgendes Problem
B h abe eine 30m lange Grenze zu Nachbar A
ca in der Mitte steht ein 12m langes Carport
mein Nachbar hat seinen Teil sehr stark bepflanzt
leider hat er alles zu sehr an die Grenze geplanzt,jetzt ist dr Bewuchs
teilwweise schon 4m hoch und wuchert 3m zu mir rüber
Bäume sind mit einem Grenzabstand von 0,50 zur Grenze gepflanzt worden
B Frage ist folgende ,welchn abstand muß man bei der bepflanzung einhalten und wie ist es mit dem beschneiden der überhängenden Äste und Büsche
wer weiß Rat
B habe folgendes Problem
B h abe eine 30m lange Grenze zu Nachbar A
ca in der Mitte steht ein 12m langes Carport
mein Nachbar hat seinen Teil sehr stark bepflanzt
leider hat er alles zu sehr an die Grenze geplanzt,jetzt ist dr Bewuchs
teilwweise schon 4m hoch und wuchert 3m zu mir rüber
Bäume sind mit einem Grenzabstand von 0,50 zur Grenze gepflanzt worden
B Frage ist folgende ,welchn abstand muß man bei der bepflanzung einhalten und wie ist es mit dem beschneiden der überhängenden Äste und Büsche
wer weiß Rat
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Nachbar baut Fenster zu
In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....
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Die Abstände für Baume und Hecken sind im Nachbarrecht des Bundeslandes vermerkt, jedoch verjähren Ansprüche auf Entfernung nach einigen Jahren.
Selbstverständlich muss er die Hecken und Büsche schneiden die über die Grenze wachsen.
K.
Sind die Regeln so schwer !! A+B
Selbstverständlich muss er die Hecken und Büsche schneiden die über die Grenze wachsen.
K.
Sind die Regeln so schwer !! A+B
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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