Hallo, wer kann Auskunft geben:
A's müssen beim Bau eines neuen Hauses zeitweise über ein angrenzendes c. 2m breites Grundstück auf A's Baugrundstück fahren.Dieses angrenzende Grundstück ist verpachtet.
Nach Rückfrage mit dem derzeitigen Pächter wurde A's die Zufahrtsmöglichkeit mündlich zugesichert (Dieses Grundstück wird vom Pächter lediglich 2 x/Jahr gemulcht, da darauf nur Unkraut wächst).
Nun hat A's die Besitzerin des Grundstücks per Einschreiben verboten,
über dieses Grundstück zu fahren.
Was ist nun rechtens? Gilt die Zusage des Pächters oder das Verbot des Verpächters?
Wer kann hierzu verbindliche Auskunf geben.
Befahren vermietetes Grundstück
Moderator: Klaus
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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen
In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.
Als nun der Sohn des Hinterlegers.....
mehr Infos
Ein Richter in einem Urteil !verbindliche Auskunf
Der Mieter ist Herr über das gepachtete Grundstück, daher kann er das betreten erlauben. Jedoch darf er das Grundstück auch nicht anders nutzen als es ihm im Mietvertrag erlaubt wird. Das kann A aber egal sein.
Der Mieter kann die Erlaubnis aber jederzeit auch widerrufen
K.
P:S. REGELN !!!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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