Hallo zusammen,
A hat ein Reihenhaus und wohnt in der mitte. Laut Bauunterlagen sind 0,13m überbaut.
Eigentlich ist dies ja eine gegenseitige Baulast. Hinten hat der Nachbar B überbaut und vorne hat A überbaut.
Nachbar B setzte eine Sichtschutzwand plan mit dem Klinker an der A einen Zaun anlehnte. Dieser steht jetzt laut Grenzstein bei A auf dem Grundstück. Optisch sieht es natürlich so aus, ob es bei dem Nachbarn B auf dem Grundstück steht weil es ab Hauskante (Klinker ) gesetzt würde.
Nun wollte A das vorne am Haus an der Hauskante (Klinker, wie B im Garten) die Randsteine setzen. Nun besteht Nachbar B darauf das A die 0,13m abziehen und die Randsteine dann setzt. Weil die 0,13m ja Ihm gehören würden.
Was kann A machen ?
Hoffen auf schnelle Antwort…
Danke schon mal im Voraus
Lg
gegenseitige Baulast ?
Moderator: Klaus
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WEG Häuser - Abriss des Schwarzbau
Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.
Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....
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Man kann nicht einfach die Mauer auf Nachbars Grundstück stellen nur weil das "besser" aussieht oder weil das ganze Haus eh überbaut ist.
Eine Klage würde zu Erfolg führen und sinnlose Kosten erzeugen. Wenn die Mauer schon steht würde ich andere "Ausgleichsforderungen" stellen.
K.
Eine Klage würde zu Erfolg führen und sinnlose Kosten erzeugen. Wenn die Mauer schon steht würde ich andere "Ausgleichsforderungen" stellen.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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