Probleme mit Nachbarn

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Moderator: Klaus

Winnetou
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Probleme mit Nachbarn

Beitrag von Winnetou » 08.04.2010, 09:24

Hallo,

folgende Situation:
Ich A habe bei Z ein Gartenland mit Haus gepachtet. Nun liegt hinter dem gepachteten Land noch ein Garten. Dieser wurde Ende 2007 frei. Ich habe Z gefragt ob es möglich sei noch ein Teil des Grundstücks zu bekommen für den Anbau von Gemüse und Obst.
Kein Thema so Z. Nun kam im Januar 2008 ein neuer Nachbar B der den Rest des unteren Grundstücks gemietet hat.
Auf einmal fing B an sich Laufenten zu halten. Den Stall und die Voiliere wurden mit ca. 1m Abstand direkt an die Grenze gebaut. Dies führt mittlerweile zu Geruchsbelästigungen(Entenkot wird nur unten den Rindenmulch gehakt und nicht entsorgt).
Damals hat der Besitzer in einem Ortstermin zwar die Entenhaltung gestattet, allerdings mit den auflagen das B einen Holzzaun an dem Entenstall langzieht und dann den Rest mit einem Maschendrahtzaun einzäunt.Dies sollte damals innerhalb 3 Wochen geschehen so Z.
Es ist nichts passiert.
Nun bekommt A Post vom Anwalt B er hat ab sosort auf dem Land Hausverbot und möge das Land bis Ende März räumen und alles zurückzubauen.
A hat 2x schriftlich von Z das A und B Pächter sind. Jetzt auf einmal schreibt Z B ist alleriniger Pächter und A ist nur gedultet. Was sollte A tun??Muss A Räumen??

BTW A hat schon eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch da er auf seinem gepchteten Land war und von B fotografiert wurde.
B fotografiert lustig weiter obwohl A das mehrmals verboten hat(mündlich, schriftlich und dann via Anwalt) B ignoriert aber.

Wie sollte A weiter vorgehen??
Ist Z noch Glaubwürdig?
Was meint Ihr????



Artikel lesen
Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

mehr Infos



Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.04.2010, 10:02

A wird doch einen Pachtvertrag besitzen. An diesen haben sich die Parteien zu halten.

Eine Vereinbarung das man noch 5 Meter eines weiteren Grundstück mitbenutzen darf kann man ebenso wie den Pachtvertrag auch widerrufen, bwz kündigen. Das ist doch geschehen. Dann ist das Pachtland so zurückzugeben wie es gepachtet wurde.

Wie kommt A drauf das man fremde Grundstücke weiter nutzen darf wenn der Eigentümer das nicht will.
Ist Z noch Glaubwürdig?
Völlig unerheblich
Nun bekommt A Post vom Anwalt B er hat ab sosort auf dem Land Hausverbot und möge das Land bis Ende März räumen und alles zurückzubauen.
Beide geht wohl nicht.

K.
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Winnetou
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Beitrag von Winnetou » 08.04.2010, 10:30

Also A hat mit Z mündlich einen Vertrag das er das Land nutzen darf.
Nun kommt aber B an und sagt nein das ist mein Land.
Z hat A 2x schriftlich mitgeteilt das Beide Parteien A sowohl B Pächter sind.
Nun kommt Z aber an und meint ganz plötzlich auf einmal, dass nur B Pächter ist und nicht A.

Das ist das verwirrende. Ich kann doch nicht sagen A ist Pächter wie B und auf einmal ist nur B Pächter und A Untermieter von B.

Noch dazu hat A das Land seit 01.01.2008 B aber erst seit 01.01.2009!

Und ???

Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.04.2010, 12:35

Ich A habe bei Z ein Gartenland mit Haus gepachtet.
Nennen wir mal Land X

Nun liegt hinter dem gepachteten Land noch ein Garten.

Nennen wir mal Land Y
möglich sei noch ein Teil des Grundstücks zu bekommen

nennen wir mal Teilmenge Land Y-Teil


Für X hat er nen Pachtvertrag, für Y-Teil ne Nutzungserlaubnis. Die Nutzungserlaubnis wurde wohl entzogen - so verstehe ich das: Räume und verlasse.

Was ist denn so schwer.

K.
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Beitrag von Winnetou » 10.04.2010, 16:08

Dazu müsste aber der Eigentümer doch Pächter A zumindest müdlich oder schriftlich dies mitteilen. Oder???
Dies hat er bislang nicht!

Klaus
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Beitrag von Klaus » 10.04.2010, 16:26

Das kann auch sein neuer Pächter übernehmen wenn er diesen beauftragt. Bzw dessen Anwalt.

Ich frage mich was du erreichen willst.

Er hat das Land neu verpachtet und sich damit verpflichtet es herauszugeben. Daher wird er den "Mangel" es dir nicht gesagt zu haben schnell nachholen und du musst räumen. Wenn du ihn jetzt ärgers kann er dabei auch gleich alles kündigen da du Ärger machst.

Dem Anwalt könntest du mitteilen das du ebenfalls einen Vertrag hast - nur müsste man das auch beweisen können.

Du kannst nichts gewinnen.

K.
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Präsident

Beitrag von Präsident » 11.04.2010, 13:39

Ich habe gerade nichts anderes zu tun, habe im BGB gelesen und komme zu der Meinung:

Es besteht ein (mündlicher) Pachtvertrag über einen Teil des hinteren Grundstücks.
Was wurde ausgemacht, um welche Fläche handelt es sich.
Diese Fläche (Pachtvertrag), muss schriftlich gekündigt werden damit sie neu verpachtet werden kann.
BGB § 594 Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses
BGB § 594a Kündigungsfristen
BGB § 594f Schriftform der Kündigung
Es sieht so aus, dass einiges nicht eingehalten worden ist.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.04.2010, 13:53

Ich habe Z gefragt ob es möglich sei noch ein Teil des Grundstücks zu bekommen für den Anbau von Gemüse und Obst.
Kein Thema so Z.
Dann hätte man gleich einen Pachtvertrag vereinbaren können. Das og. ist nur die Anbahnung eines Pachtvertrags
Es sieht so aus, dass einiges nicht eingehalten worden ist.
Kann schon sein. Nur wie ist das Ergebniss wenn man auf sein Recht besteht. Man hat ein Kostenrisiko vor Gericht und bekommt dann noch als Quittung die Kündigung für alle Grundstücke. :-)

K.
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Präsident

Beitrag von Präsident » 11.04.2010, 15:26

Dieser wurde Ende 2007 frei.
Dann hat er gefragt und der Verpächter hat zugestimmt, ein Pachtvertrag wurde geschlossen.
A hat 2x schriftlich von Z das A und B Pächter sind.
Hieraus leite ich ab, jeder hat ein Teilstück gepachtet.
Anscheinend ist dem Verpächter nicht bekannt, wann er das Pachtverhältnis kündigen kann und dass die schriftlich erfolgen muss.
Vielleicht sollte mit dem Pächter hierüber erst Klarheit erfolgen.
Nach meiner Meinung hat der Rechtsanwalt von B zurzeit keine Handlungsmöglichkeit, es fehlt die schriftliche Kündigung.

Die Folge kann durchaus sein: Man hat ein Kostenrisiko vor Gericht und bekommt dann noch als Quittung die Kündigung für alle Grundstücke.

@ Klaus, was würden Sie in diesem Fall machen?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.04.2010, 15:34

Mal mit dem Vermieter reden wie er sich das vorstellt. das würde ich dann machen. Was solls.

So wie ich das verstanden hatte sind es zwei Gärten. Der Streit geht um einen Teil des zweiten Gartens.

Aber es spielt doch alles keine Rolle. Am Schluss ist man den Garten los.

K.
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Beitrag von Winnetou » 14.04.2010, 10:04

Das verstehe ich ja auch nicht. Warum kündigt der Besitzer nicht, wenn er das so will??jedenfalls sehe ich nicht die Gegebenheit, dass die Nachbarn dies tun können. Außerdem sind sie bislang nicht in der Lage den Pachtvertrag über ihr gempachtet Land vorzulegen. Den Ihr Anwalt hat diesen auch nicht vorliegen. Er schreibt nämlich:" Wie mir meine Mandanten mitteilen..."
Die Polizei sowie Staatsanwaltschaft wollen diesen aber sehen. Polizei hat schon angfefordert aber keine Reaktion. Die Anzeigen wurde alle bei Nacht und Nebel in den Briefkasten geworfen.
Noch dazu hat die Mutter von A , die ab und an mit im Garten ist, gestern ein Schreiben vom Anwalt von B bekommen. Sie hat jetzt auch Haus- und Grundstücksverbot, ohne den Beweis, dass B überhaupt Berechtigt ist dies Auszusprechen anzuführen.
Ánwalt von A hat schon bei Anwalt von B den Pachtvertrag angefordert wird aber ignoriert. Z sagt auf Nachfrage von A er dürfe das Land weitrer nutzen, alles andere sei Quatsch.
Denke mal da wird echt ein Gericht für Bbemüht werden, da B nicht locker lässt;-/

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Beitrag von Klaus » 14.04.2010, 10:31

Wenn man einen Pachtvertrag hat, den Z nun auch bestätigt, dann wäre mir das Geschreibe eines Anwalts egal, soll er doch klagen. Der gegnerische Anwalt macht was man ihm sagt und interessiert sich nicht für Beweise.

Bei der Polizei würde ich nun Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten. Wobei es besser wäre das man das schriftlich bei der Staatsanwaltschaft macht, die armen Polizisten sind immer so überfordert.

Ich würde mir von Z das ganze schriftlich geben lassen und dem Anwalt mal senden.

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Beitrag von Winnetou » 15.04.2010, 12:18

@Klaus
Mein Anwalt hat das nun angefordert. Abwarten.:))

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Beitrag von Winnetou » 19.05.2010, 12:05

So der PV ist da.:)
Nachbarn behaupten ja sie hätte an mich verpachtet, und wollen nun das ich runter gehe.

Laut deren PV mit dem Eigentümer dürfen sie gar nicht an Dritte verpachten.

Also ich habe bei Eigentümer gepachtet die behaupten Bullshit oder wie seht Ihr das??

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Beitrag von Klaus » 19.05.2010, 13:11

Laut deren PV mit dem Eigentümer dürfen sie gar nicht an Dritte verpachten.
Also ich habe bei Eigentümer gepachtet die behaupten Bullshit oder wie seht Ihr das??
Ob mein Verpächter mir nicht verpachten darf ist völlig egal.

Ist ein "Pachtvertrag" so schwer zu lesen. A verpachtet B das Grundstück X. Man kann doch klag erkennen wer mit wem.

K.

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Beitrag von Winnetou » 25.05.2010, 11:24

Nein Fakt ist ich habe das Lnd bei Z gepachtet und nicht beim Nachbarn B. Der behauptet dies zwar hat aber selber einen Pachtvertrag mit Z, in dem Z sagt sie dürfen gar nicht unterverpachten.

Sicherlich ist es für mich unwichtig was sie dürfen oder nicht laut deren Vertrag. Aber die können doch nicht einfach behaupten ich hätte das Land bei denen gepachtet (was ja nicht stimmt) und eine Anzeige nach der anderfen wegen Hausfriedensbruch schalten.(mittlerweile sind es 5 von denen ich weiß)
Ich habe bei denen nicht gepachtet wie sie behaupten und wenn es so wäre wie sie bahupten dürften sie es nicht.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.05.2010, 12:06

Kannst du beweisen das du gepachtet hast. Aber nicht durch "sind meine Blumen auf der Wiese.

Beweis wäre: schriftlicher Vertrag mit Benennung des Flurstücks und Zahlungsnachweis über laufende Pacht.

Oder mündlichen Pachtvertrag mit Benennung des Flurstücks und Zahlungsnachweis über laufende Pacht. Sowie einem Zeugen der bei der Verpachtung dabei war.

Dann würde ich das der Polizei sagen und Anzeigen wegen Vortäuschung einer Straftat bzw falscher Verdächtigung stellen.

Klaus
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Beitrag von Winnetou » 26.05.2010, 11:01

Es gibt eine Zeugen für das Pachten des Landes. Und es gibt auch eine Pacht die ich dem Eigentümer des Grundstücks monatlich überweise.

Was meinst Du wieviel Erfolg hätte so eine Anzeige wegen Verläumdung oder falsche Verdächtigung.
Was hat das für Konsequenzen für die Gegenseite??

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Beitrag von Klaus » 26.05.2010, 11:12

Was hat das für Konsequenzen für die Gegenseite??
Kaum sinnvoll. Wird alles eingestellt.

Das ist eine zivilrechtlicher Streit.

Bestellt den "Eigentümer" zu einem Termin vor Ort, und den "Nachbar" zum gleichen Termin.

K.
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Beitrag von Winnetou » 28.05.2010, 13:20

Mittlerweile hat mir mein Anwalt eine erneute Anzeige mit Strafantrag von meinen lieben Nachbarn zukommen lassen. Thema mal wieder Hausfriedensbruch;/

Die Geschichte bekommt allmälich einen Bart zu bekommen.

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