Wer bezahlt die Nebenkosten für den Vorbesitzer einer ETW

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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iri.b
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Wer bezahlt die Nebenkosten für den Vorbesitzer einer ETW

Beitrag von iri.b » 08.09.2010, 14:30

Hallo zusammen,
A hat im Jahr 2010 eine Eigentumswohnung von B gekauft. Letzte Woche hat A die Betriebskostenabrechnung für das Wirtschaftsjahr 2009 erhalten. Demnach muss A einen bestimmten Betrag für den Vorbesitzer B nachzahlen, weil A zum aktuellen Zeitpunkt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Laut der Aussage des Verwalters haftet gegenüber der Gemeinschaft stets derjenige Eigentümer, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung als Besitzer eingetragen ist.
Als neuer Eigentümer kann A die Nachzahlung der Nebenkosten für das Wirtschaftsjahr 2009 jedoch direkt beim Vorbesitzer B anfordern. Soweit so gut!
Zum Pech von A wurden die Betriebskosten für das Jahr 2009 durch einen Beschluss der WEG teilweise mit vorhandenen Rücklagen verrechnet! Das bedeutet, dass die Betriebskosten für 2009 noch höher waren und durch das Verrechnen mit den Rücklagen gemindert wurden.
Damit würde für den Vorbesitzer B eine geringere Nachzahlung anfallen.
Darf A, da A die Rücklagen praktisch mit der Wohnung gekauft hat, vom Vorbesitzer B die Nachzahlung der Betriebskosten für das Wirtschaftsjahr 2009 ohne die Minderung durch die Rücklagen fordern?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.09.2010, 15:15

Also normalerweise werden Kosten per Beschluss gefordert. Es gibt also eine Beschluss über die Hauabrechnung und eine Vorauszahlung auf die Kosten. Erfüllt der alte Eigentümer alle vereinbarten Zahlungen ist er raus aus der Nummer.

Man hätte eben die Haushaltspläne vor Kauf ansehen müssen.

Max
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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