Für welchen Zeitraum gilt eigentlich eine Vertretungsvollmacht für die Eigentümerversammlung(en). Muss für jede Versammlung eine Vollmacht erteilt weren, aus der hervorgeht, dass die Vollamcht für die jeweilige Sitzung gilt? oder ist eine Vertretungsvollmacht (die ein Miteigentümer bekommt) zeitlich unbegrentzt gültig?
Sinn der Frage: Wie kann ich prüfen, ob die Vollmacht noch gilt oder der Eigentümer vielleicht nicht mehr möchte, dass er von dem entsprechenden Eigentümer mit vertreten wird. Der hat nur aus alten Zeiten noch eine Vollmacht und nutzt sie (unberechtigterweise?)
Sausemaus
Gültigkeitsdauer einer Vertretungsvollmacht
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Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk
Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.
In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....
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Re: Gültigkeitsdauer einer Vertretungsvollmacht
Das kommt auf die Vollmacht an. Eine Vollmacht für die Versammlung Dienstag endet am Dienstag. Eine für alle Versammlungen endet eben nie.
Erst wenn Sie widerrufen wurde gilt sie nicht mehr. Die kann durch Erklärung gegenüber dir oder Entzug des "Zettel" geschehen.
Der "Bevollmächtigte" haftet wenn er die Vollmacht unberechtigt nutzt.
Der Vollmachtgeber einfach man anschreiben oder ansprechen (beweisbar), evtl besteht ja eine Betreuung.
Uwe
Erst wenn Sie widerrufen wurde gilt sie nicht mehr. Die kann durch Erklärung gegenüber dir oder Entzug des "Zettel" geschehen.
Der "Bevollmächtigte" haftet wenn er die Vollmacht unberechtigt nutzt.
Der Vollmachtgeber einfach man anschreiben oder ansprechen (beweisbar), evtl besteht ja eine Betreuung.
Uwe
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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