Verkauf einer Einheit
Verkauf einer Einheit
Die Teilungserklärung schreibt vor, dass ein Verkauf außer Erstverkauf durch den Verwalter genehmigt werden muss.
Ist dafür auch ein Beschluss erforderlich?
Wie verhält sich das bei einer Besitzumschreibung auf Erben und wie verhält es sich, wenn 2 Eigentümer gegenseitig den Prozentsatz des Anteils ändern?
Gruß
BEKA
Ist dafür auch ein Beschluss erforderlich?
Wie verhält sich das bei einer Besitzumschreibung auf Erben und wie verhält es sich, wenn 2 Eigentümer gegenseitig den Prozentsatz des Anteils ändern?
Gruß
BEKA
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Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?
Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.
Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....
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Re: Verkauf einer Einheit
Da steht doch alles drin ?!?dass ein Verkauf außer Erstverkauf durch den Verwalter genehmigt werden muss
Nein, auch kann der Verwalter das kaum verweigernIst dafür auch ein Beschluss erforderlich?
Kein VerkaufBesitzumschreibung auf Erben
Im Grundbuch stehen die doch als "ein Besitzer drin", wo ändern sich da denn Prozente ?wenn 2 Eigentümer gegenseitig den Prozentsatz des Anteils ändern
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Verkauf einer Einheit
Zwei Eigentümer hatten je 50 Prozent an 2 Einheiten. Das führte zu falschen Stimmrechten nach Köpfen.
Die Umschreibung erfolgte so, dass nun jeder Eigentümer 100 Prozent an einer Einheit hat.
Nun haben 2 Eigentümer wieder 2 Köpfe.
War diese Umschreibung ein Verkauf?
Die Umschreibung erfolgte so, dass nun jeder Eigentümer 100 Prozent an einer Einheit hat.
Nun haben 2 Eigentümer wieder 2 Köpfe.
War diese Umschreibung ein Verkauf?
Re: Verkauf einer Einheit
Was sagt den das Finanzamt, wollten die Grunderwerbsteuern ?
Ich würde sagen ja, es floss zwar kein Geld, aber ein geldwerter Vorteil.
Spielt aber kaum eine Rolle, denn selbst wenn der Verwalter nicht gefragt wurde. Was will der machen. Denn zustimmen hätte er wohl eh müssen.
Da man eh nichts ändern kann würde ich mal abwarten.
Klaus
Ich würde sagen ja, es floss zwar kein Geld, aber ein geldwerter Vorteil.
Spielt aber kaum eine Rolle, denn selbst wenn der Verwalter nicht gefragt wurde. Was will der machen. Denn zustimmen hätte er wohl eh müssen.
Da man eh nichts ändern kann würde ich mal abwarten.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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