Verkauf einer Einheit
Verkauf einer Einheit
Die Teilungserklärung schreibt vor, dass ein Verkauf außer Erstverkauf durch den Verwalter genehmigt werden muss.
Ist dafür auch ein Beschluss erforderlich?
Wie verhält sich das bei einer Besitzumschreibung auf Erben und wie verhält es sich, wenn 2 Eigentümer gegenseitig den Prozentsatz des Anteils ändern?
Gruß
BEKA
Ist dafür auch ein Beschluss erforderlich?
Wie verhält sich das bei einer Besitzumschreibung auf Erben und wie verhält es sich, wenn 2 Eigentümer gegenseitig den Prozentsatz des Anteils ändern?
Gruß
BEKA
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Re: Verkauf einer Einheit
Da steht doch alles drin ?!?dass ein Verkauf außer Erstverkauf durch den Verwalter genehmigt werden muss
Nein, auch kann der Verwalter das kaum verweigernIst dafür auch ein Beschluss erforderlich?
Kein VerkaufBesitzumschreibung auf Erben
Im Grundbuch stehen die doch als "ein Besitzer drin", wo ändern sich da denn Prozente ?wenn 2 Eigentümer gegenseitig den Prozentsatz des Anteils ändern
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Verkauf einer Einheit
Zwei Eigentümer hatten je 50 Prozent an 2 Einheiten. Das führte zu falschen Stimmrechten nach Köpfen.
Die Umschreibung erfolgte so, dass nun jeder Eigentümer 100 Prozent an einer Einheit hat.
Nun haben 2 Eigentümer wieder 2 Köpfe.
War diese Umschreibung ein Verkauf?
Die Umschreibung erfolgte so, dass nun jeder Eigentümer 100 Prozent an einer Einheit hat.
Nun haben 2 Eigentümer wieder 2 Köpfe.
War diese Umschreibung ein Verkauf?
Re: Verkauf einer Einheit
Was sagt den das Finanzamt, wollten die Grunderwerbsteuern ?
Ich würde sagen ja, es floss zwar kein Geld, aber ein geldwerter Vorteil.
Spielt aber kaum eine Rolle, denn selbst wenn der Verwalter nicht gefragt wurde. Was will der machen. Denn zustimmen hätte er wohl eh müssen.
Da man eh nichts ändern kann würde ich mal abwarten.
Klaus
Ich würde sagen ja, es floss zwar kein Geld, aber ein geldwerter Vorteil.
Spielt aber kaum eine Rolle, denn selbst wenn der Verwalter nicht gefragt wurde. Was will der machen. Denn zustimmen hätte er wohl eh müssen.
Da man eh nichts ändern kann würde ich mal abwarten.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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