Wasser vom Balkon des Nachbarn

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Tcom
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Wasser vom Balkon des Nachbarn

Beitrag von Tcom » 26.05.2013, 10:19

Guten Morgen,
fogende Frage :
Bei Regen läuft vom über A liegenden Balkon Wasser an unserer Hauswand runter.
Da dass ja auf Dauer nicht zuträglich sein kann möchte ich klären, ob der Nachbar B dafür Sorge zu tragen hat diesen Mißstand abzustellen, oder aber ob das von der Allgemeinheit zu beheben wäre.

Vielen Dank für Antworten.

Gruß
Jürgen



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Wasser vom Balkon des Nachbarn

Beitrag von Klaus » 26.05.2013, 10:50

A und B verwenden !!! Regeln lesen

Es kommt drauf an, normalerweise stört die Fassade etwas Wasser nicht. Wenn der Balkon aber 1000qm hat wäre das ja ein Wasserfall.
Eigentlich hat man einen "Überstand" damit das Wasser von der Fassade weggeführt wird oder es besteht ein Abfluss. Daher wäre erst man zu klären was denn da runterkommt.

Das zweite wäre zu klären was im Haus Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Üblicherweise ist die Fassade und auch der Balkon Gemeinschaftseigentum. Daher müsste man die Gemeinschaft erst mal davon überzeugen das ein Mangel besteht.
Danach muss die Gemeinschaft das Geld und den Willen haben das zu reparieren.

Mal die Teilungserklärung (und die Regeln hier) lesen - das ist übrigens ein Papier das man doch mal lesen sollte.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Tcom
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Re: Wasser vom Balkon des Nachbarn

Beitrag von Tcom » 26.05.2013, 16:39

Hallo Klaus,
danke vielemals für die prompte und detaillierte Antwort.
Gruß

Jürgen

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