Zugang zu Wohnung

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Tcom
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Zugang zu Wohnung

Beitrag von Tcom » 22.07.2013, 15:40

Hallo,
A und B haben einen Balkon mit Holzverkleidung (übereinander).
Da dieser alle paar Jahre gestrichen werden muss verlangt A von B zugang zur Wohnung von B und weiter zum Balkon von B um Teile vom A Balkon zu streichen.
B will das aber nicht(Gründe sind ausreichend vorhanden).
B hat A gesagt, dass wenn A streicht,legt er seinen Balkon aus (wegen evtl.Farbspritzer).
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung A auf den Balkon von B zu lassen?

Im Moment reißen die Probleme nicht ab.

B ist für jeden Tipp dankbar.



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Musik

Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.

Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....

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Klaus
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Re: Zugang zu Wohnung

Beitrag von Klaus » 22.07.2013, 16:10

Wer ist A und wer ist B.
So weit mir gekannt zwei Eigentumswohnungsbesitzer - daher hat der eine nichts vor anderen zu wollen.

Zugang zu meiner Wohnung bekomme ich, meine Gäste, die Polizei, der Hauseigentümer, Handwerker die der Hauseigentümer schickt und deren Arbeiten notwendig sind... und dann wird es eng.

Einen Balkon von außen streicht man wegen der Gefahren mit einem Gerüst, alternativ schraubt man das Geländer ab und streicht es dann.

Kauf mal ein Büchlein Rechte und Pflichten einer WEG.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Tcom
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Re: Zugang zu Wohnung

Beitrag von Tcom » 22.07.2013, 18:13

Hallo Klaus,

danke für die Antwort.

Viele Grüße


P.S. zurzeit stürzt einiges auf einen ein.

Klaus
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Re: Zugang zu Wohnung

Beitrag von Klaus » 22.07.2013, 18:43

Kauf am besten gleich zwei Büchlein - eines für A und eines für B. Denn meist haben beide Seiten keinen Schimmer.
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