Begründung Wohnungseigentum Verteilung Miteigentumsanteile
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Begründung Wohnungseigentum Verteilung Miteigentumsanteile
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Begründung von Wohnungseigentum und Aufteilung der Miteigentumsanteile.
Gibt es bei älteren Wohnungseigentumsgemeinschaften eine Möglichkeit zu erfahren, ob die vorhandenen
Miteigentumsanteile nach Größe des Sondereigentums oder nach der Größe des gemeinschaftlichen Grundstücks
aufgeteilt wurden?
Fallls die Aufteilung nach der Grundstückfläche erfolgte und man feststellt, dass die Anteile nicht mit den vorhandenen Sondernutzungsrechten bzw. ausschließlichen Sondersnutzungsrechten übereinstimmt - was dann?
Danke vorab
ich habe mal eine Frage zur Begründung von Wohnungseigentum und Aufteilung der Miteigentumsanteile.
Gibt es bei älteren Wohnungseigentumsgemeinschaften eine Möglichkeit zu erfahren, ob die vorhandenen
Miteigentumsanteile nach Größe des Sondereigentums oder nach der Größe des gemeinschaftlichen Grundstücks
aufgeteilt wurden?
Fallls die Aufteilung nach der Grundstückfläche erfolgte und man feststellt, dass die Anteile nicht mit den vorhandenen Sondernutzungsrechten bzw. ausschließlichen Sondersnutzungsrechten übereinstimmt - was dann?
Danke vorab
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Re: Begründung Wohnungseigentum Verteilung Miteigentumsantei
Das ist die falsche Frage
Du erwartest eine "gerechte" Aufteilung, wie auch immer. Es ist aber so das geteilt werden will, wie man möchte.
Das Ergebnis der willkürlichen Aufteilung steht in der Teilungserklärung in der die Sondernutzungsrecht doch eindeutig erklärt sein müssen. Der Rest ist Gemeinschaftseigentum.
Klaus
Du erwartest eine "gerechte" Aufteilung, wie auch immer. Es ist aber so das geteilt werden will, wie man möchte.
Das Ergebnis der willkürlichen Aufteilung steht in der Teilungserklärung in der die Sondernutzungsrecht doch eindeutig erklärt sein müssen. Der Rest ist Gemeinschaftseigentum.
Ist da jetzt die "tatsächliche Nutzung" VS "Teilungserklärung gemeint ? Oder was genau ist gemeint ?Fallls die Aufteilung nach der Grundstückfläche erfolgte und man feststellt, dass die Anteile nicht mit den vorhandenen Sondernutzungsrechten bzw. ausschließlichen Sondersnutzungsrechten übereinstimmt - was dann?
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: Begründung Wohnungseigentum Verteilung Miteigentumsantei
Hallöchen,
gemeint sind die Sondernutzungsflächen und die Flächen der auschließlichen Sondernutzung, die den jeweiligen
Wohnungseigentümern zugeteilt wurden (Teilungserkärung + Lageplan).
Es existiert ein Gutachten, wonach der Gutachterausschuss Stadt xy Wertberechnungen der Wohnungen anhand gesamten Grundstücksgröße und der dazugehörigen Miteigentumsanteile durchgeführt hat.
Das macht mich stutzig, da mir diese Anzahl weder zur Sondernutzung noch zur auschlielichen Sondernutzung zu steht.
gemeint sind die Sondernutzungsflächen und die Flächen der auschließlichen Sondernutzung, die den jeweiligen
Wohnungseigentümern zugeteilt wurden (Teilungserkärung + Lageplan).
Es existiert ein Gutachten, wonach der Gutachterausschuss Stadt xy Wertberechnungen der Wohnungen anhand gesamten Grundstücksgröße und der dazugehörigen Miteigentumsanteile durchgeführt hat.
Das macht mich stutzig, da mir diese Anzahl weder zur Sondernutzung noch zur auschlielichen Sondernutzung zu steht.
Re: Begründung Wohnungseigentum Verteilung Miteigentumsantei
Also ich kann das "Klo im Keller" als Sondereigentum haben und trotzdem zu 500/1000stel am Grundstück beteiligt sein. Ist zwar eher unüblich aber wieso nicht. Der Stadt ist die Nutzung untereinander wirklich egal. Die Stadt macht auch keine "Wertberechnungen" der Wohnung. der Gutachterausschuss bemisst den Wert des Grundstücks und der eigene Anteil sind die 1000stel die in der Teilungserklärung stehen.
Ich hatte man einen Laden und benutzte weder Treppenhaus, Dachboden noch Keller, obwohl mir 200/1000tel des gesamten Hauses gehörte. Dafür durfte ich auch mitbezahlen....
Entweder hat man die Teilungserklärung selber gemacht oder eben so gekauft, wie es ist.
Der Gutachterausschuss hat sicher nicht den "Wert der Wohnungen" bemessen, sondern den des WEG Anteils, also am Grundstück.
Man kauft auch keine "Häuser" sondern "Grundstücke" auf denen Häuser stehen :-!
Klaus
Ich hatte man einen Laden und benutzte weder Treppenhaus, Dachboden noch Keller, obwohl mir 200/1000tel des gesamten Hauses gehörte. Dafür durfte ich auch mitbezahlen....
Entweder hat man die Teilungserklärung selber gemacht oder eben so gekauft, wie es ist.
Der Gutachterausschuss hat sicher nicht den "Wert der Wohnungen" bemessen, sondern den des WEG Anteils, also am Grundstück.
Man kauft auch keine "Häuser" sondern "Grundstücke" auf denen Häuser stehen :-!
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