Finanzamt

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Tcom
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Finanzamt

Beitrag von Tcom » 07.04.2015, 10:56

Hallo,

meine Frage:
wenn Rechnungen Leistungen etc. ebracht werden kann ich die als Hausbesitzer steuerlich absetzen.
Wie sieht das bei einer Eigentumswohnung aus?
Wenn absetzbar nächste Frage bei mehreren Wohnparteien dann jeweils um die Anzahl der Wohnungen die Rechnung reduzieren?

Danke für Antworten
Gruß



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

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Klaus
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Re: Finanzamt

Beitrag von Klaus » 07.04.2015, 11:38

In einer "vermieteten" Wohnung kann ich die Ausgaben mit den Mieteinnahmen verrechnen.
In meiner Selbstgenutzten nicht. Das gilt genauso für das eigene Haus.

Relativ neu ist ein Sonderabzug:
Der Fiskus gewährt einen Direktabzug von 20 Prozent der Rechnungsbeträge, maximal 1200 Euro.

Bitte aber mal in einem Steuerforum fragen ob das noch gilt und stimmt.

Oder http://www.focus.de/finanzen/steuern/ha ... 25650.html
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Tcom
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Re: Finanzamt

Beitrag von Tcom » 07.04.2015, 12:31

Danke für die prompte Antwort.

Werde mich nochmal, gemäß deines Vorschlags, in einem Steuerforum schlau machen.

Viele Grüße

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