WEG Eigenverwaltung
WEG Eigenverwaltung
Ein WEG-Mitglied erklärt sich bereit, die Hausverwaltung zu übernehmen. Darf er bei dieser Verwalterbestellung in eigener Sache mitstimmen?
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Treu und Glauben
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
In den meisten Fällen ist es aber.....
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Re: WEG Eigenverwaltung
Ich wüsste jetzt keinen Grund. Der Fairniss halben enthält man sich zwar, aber ich glaube nicht das man das muss.
Ist die Stimme nicht nötig würde ich mich trotzdem enthalten, denn irgendein Schlaumaier klagt immer.
Ist die Stimme nicht nötig würde ich mich trotzdem enthalten, denn irgendein Schlaumaier klagt immer.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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