Streit um Regelungen außerhalb der Teilungserklärung

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
Isa
Beiträge: 1
Registriert: 17.09.2007, 21:46

Streit um Regelungen außerhalb der Teilungserklärung

Beitrag von Isa » 17.09.2007, 22:23

Hallo!

Wie ist folgende Situation zu beurteilen?

Es besteht folgende Ausgangssituation: Ein Haus mit drei Eigentümerparteien steht vor dem Abschluss einer Dachneueindeckung. Kurz vor dem Abschluss stellt sich heraus, dass die vorhandenen Dachfenster ausgetauscht werden müssten, es könne sonst nicht garantiert werden, dass keine Feuchtigkeit eindringe. Es könne jedoch auch notdürtig repariert werden, wobei das Risiko bestehe, dass Wasser in das Haus eindringe.

In der Vergangenheit wurde es so geregelt, dass jede Partei sich um die eigenen Fenster kümmert, obwohl sie eigentlich zwingendes Gemeinschafteigentum sind. Auch bestand keine schriftliche Vereinbarung darüber, dass über Instandhaltung und Wartung der Fenster der jeweilige Eigentümer selbst verantworlich ist.

Dies wusste allerdings Partei A nicht, als sie die Wohnung kaufte. Deshalb will sie, dass die Fenster nach Eigentumsanteil von der Hausgemeinschaft bezahlt werden.

Partei B sagt, dass sie nicht die Folgeschäden durch Wasser bezahlen werde, falls Partei A auf notdürftigen Reparaturen beharre. Für Partei B sei mit der Neueindeckung Schluss, weitere Kosten würden nicht getragen. Dies sei eine Wohnwertsteigerung allein für Partei A (Dachgeschoss).

Partei C will zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, keinen
Mehrheitsbeschluss.

Wie könnte in einer solchen Situation eine Lösung gefunden werden?



Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits

Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.

Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 17.09.2007, 23:05

Da gibts wohl keine Versammlung sondern ein Gelage.

Also es gibt einen Beschluss über eine Dacheindeckung. Diese wird umgesetzt. Fertig.

Eine Regelung die nicht durch einen Beschluss erwirkt werden brauchen einen Käufer nicht zu interessieren. Vor allen wenn in der Teilungserklärung das genaue gegenteil steht.

Eine Reparatur ist nur nötig wenn etwas kaputt ist. Wenn der Handwerker keine Reparatur durchführen kann (und das ist der Fall wenn er keine Garantie geben will) muss das Fenster repariert werden. Dazu braucht der Verwalter nicht mal einen Beschluss da durch eindringendes Wasser Schäden entstehen werden. Diese muss der Verwalter abstellen, bzw kann das auch jeder Eigentümer machen. Zahlen tut das die Gemeinschaft

Klaus

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 57 Gäste