Eigentümer A ist mit der Abrechnung nicht einverstanden.
Was kann A rechtlich dagegen unternehmen?
In welcher Reihenfolge kann A aktiv werden?
Angenommen A gewinnt vor Gericht. Und die Abrechnung wird neu erstellt. Wer profitiert dann davon: alle oder nur Eigentümer A?
Danke für die Antworten.
Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung
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- Registriert: 11.06.2020, 19:20
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Brennbare Wärmedämmung muss weg
Nach Meinung des Gerichts stellt die Dämmung der Außenfassaden der Hochhäuser mit brennbarem Polystyrol eine erheblichen Gefahr dar. Zudem sei dadurch im Brandfall die Nutzung der Rettungswege nicht nutzbar.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin von mehreren Hochhäu.....
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Re: Klage gegen Beschluss der Eigentümerversammlung
Innerhalb 4 Wochen nach Beschluß klagen ist das eizige was man tun kann. Danach war es das.
Dann ist der Beschluss nichtig und es wird neu beschlossen.
Darauf achten das Anwaltskosten und Gerichtskosten im Jahr darauf nur die anderen tragen werden !!
Im Buchhandel einen kleinen Ratgeber kaufen !!!!
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Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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