Also A wohnt in einer WEG mit 10 Eigentümer. Nun hat ein Beirat zusammen mit dem Verwalter eigenmächtigt ein Trocknungsgerät in den Keller stellen lassen.
Die Kosten von über 1200 Euro für 2 Wochen sind sehr teuer und liegen über dem Kaufpreis für so ein Gerät.
Was kann A tun.
Gartenzaunmaus
P.S. Sind drei Beiräte nicht zu viel
Hausverwalter macht was er will
Artikel lesen
Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen
In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.
Als nun der Sohn des Hinterlegers.....
mehr Infos
Der Beirat darf ohne weitere Vollmachten gar nichts. Er prüft nur die Abrechnung und vermittelt zwischen Eigenümer und Verwalter.
Der Verwalter darf auch nicht, es sei denn er hat einen Beschluss. ODER es besteht der dringende Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr.
Wenn also einm Rohrbruch den Keller feucht gemacht hat, gehört das zu den Aufräumungsarbeiten.
Für den Kauf eines Trockungsgerät hätte er einen Beschluss gebraucht.
Evtl. hat er seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt wenn er den teuersten Vermieter benutzt hat. Dazu müsste man mal nachsehen was das sonst so kostet.
Normalerweise hat man 3 Beiräte, von denen einer der Sprecher ist
Klaus
Der Verwalter darf auch nicht, es sei denn er hat einen Beschluss. ODER es besteht der dringende Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr.
Wenn also einm Rohrbruch den Keller feucht gemacht hat, gehört das zu den Aufräumungsarbeiten.
Für den Kauf eines Trockungsgerät hätte er einen Beschluss gebraucht.
Evtl. hat er seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt wenn er den teuersten Vermieter benutzt hat. Dazu müsste man mal nachsehen was das sonst so kostet.
Normalerweise hat man 3 Beiräte, von denen einer der Sprecher ist
Klaus
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste