Wohnung verbinden
Wohnung verbinden
Hallo,
Partei A hat zwei Eigentumswohnungen die genau untereinander sich befinden. Jetzt möchte Partei A ein Durchbruch von der eine Wohnung zu der andere Wohnung mit einer Wendeltreppe austatten.
Meine Frage: Ist es denn erlaubt ohne einen Beschluss das durchzuführen? Ich denke mal das ist eine bauliche Veränderung und muß doch von den Eigentümern einstimmig beschlossen werden. Kann man überhaupt von zwei Wohnungen eins machen ohne das die Teilungserklärung verändert wird?
Vielen Dank für die Antworten
Brilliant
Partei A hat zwei Eigentumswohnungen die genau untereinander sich befinden. Jetzt möchte Partei A ein Durchbruch von der eine Wohnung zu der andere Wohnung mit einer Wendeltreppe austatten.
Meine Frage: Ist es denn erlaubt ohne einen Beschluss das durchzuführen? Ich denke mal das ist eine bauliche Veränderung und muß doch von den Eigentümern einstimmig beschlossen werden. Kann man überhaupt von zwei Wohnungen eins machen ohne das die Teilungserklärung verändert wird?
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WEG Häuser - Abriss des Schwarzbau
Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.
Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....
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Ob die Teilungserklärung erlaubt das die Decke durchbrochen wird müsste man der Teilungserklärung entnehmen. Ist die Deke als Gemeinschaftseigentum vermerkt benötigt man einen Beschluss.
Die Teilungserklärung brauch man nicht ändern, warum auch. Änderst sich ja weder an den Anteilen noch an den Kosten was. Je nach Teilungserklärung.
Die Frage wird sein: wer hat Nachteile davon. Und da keiner Nachteile hat wird man das auch durchbekommen.
Ich kann mich dunkel an ein Urteil erinnern.. mal googlen
Klaus
Die Teilungserklärung brauch man nicht ändern, warum auch. Änderst sich ja weder an den Anteilen noch an den Kosten was. Je nach Teilungserklärung.
Die Frage wird sein: wer hat Nachteile davon. Und da keiner Nachteile hat wird man das auch durchbekommen.
Ich kann mich dunkel an ein Urteil erinnern.. mal googlen
Klaus
die Wohnungen "rechtlich" zusammenzulegen bedarf nicht nur eines Beschlusses sondern der Zustimmung aller Parteien die dann bei einem Notar die Teilung ändern müssen. Dabei kann man den finanziellen Nachteil ausgleichen.
Hat aber nichts mit dem Durchbruch zu tun. Da würde wohl eher das Baurecht zum Problem werden, das interessiert sich dafür wohl kaum.
Denn es interessiert sich nur wenn es die Allgemeinheit betrifft.
Bitte nicht "Ich" nehmen sondern B, der Fall ist fiktiv
Klaus
Hat aber nichts mit dem Durchbruch zu tun. Da würde wohl eher das Baurecht zum Problem werden, das interessiert sich dafür wohl kaum.
Denn es interessiert sich nur wenn es die Allgemeinheit betrifft.
Bitte nicht "Ich" nehmen sondern B, der Fall ist fiktiv
Klaus
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