Zugang zum Haus

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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secretalfa
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Zugang zum Haus

Beitrag von secretalfa » 09.05.2008, 16:42

Weiß jemand wie breit ein Weg sein muss ??
Also man stelle sich ein 5 Familienhaus vor das an der Strasse gebaut ist. Im hintern Teil des Grundstückes ist ein Doppelhaus errichtet. Das ganze ist nach WEG geteilt. Ein gepflasterter Weg führt von der Strasse aus rechts am großen Haus vorbei zu dem Doppelhaus. Der Weg ist ca.1 Meter breit und wird auf der rechten Seite durch Hecken und auf der linken Seite durch einen Zaun begrenzt. Da A aber an einer Stelle abbiegen muss um zu meiner Doppelhaushälfte zu kommen und dieser Abzweig im rechten Winkel ist beleibe ich mit allen größeren und sperrigen Dingen an dem blöden Zaunpfosten hängen und verkratze mir alles.
(zum Beispiel ein Motorrad) es ist aber auch nicht Möglich eine Europalette mit einem Steinbock nach hinten zu bringen oder sonstige lange schwere Gegenstände.
Vielleicht hat jemand eine brauchbare Info für mich …
Na ja dann sag ich schon mal vielen Dank und wünsche ein schönes sonniges WE
8)



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Keine Entschädigung für Leitungsführung

In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 09.05.2008, 18:13

Also WEG hat mit Wegerechten kaum was zu tun. WEG ist viel einfacher.

In einer WEG steht alles in der Teilungserklärung. Am Gebäude an den Wegen und am Grundstück kann nur durch Änderung der Teilungserklärung was geändert werden, also durch Zustimmung und notarieller Eintragung der kompletten Gemeinschaft.

Da wird kaum ein Weg breiter nur weil das einen stört.

Die Hecke könnte man durch Beschluss schneiden, da reicht ne Mehrheit

Klaus

P.S. Regel lesen !
P.S. Es gibt Leute im dritten Stock die ach kein Motorad in den Auzug bekommen .-)

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