Verhalten der neuen Eigentümerin

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
Antworten
nessie
Beiträge: 1
Registriert: 13.05.2008, 12:27

Verhalten der neuen Eigentümerin

Beitrag von nessie » 13.05.2008, 12:34

Bewohnerin A hat seit ihrem Einzug verbeulte und verdreckte Wanderschuhe vor ihrer Tür im Treppenhaus stehen. Da dieser Zustand schon mehrere Wochen anhält wäre zu klären, ob dies hingenommen werden muss oder ob es Möglichkeiten gibt, das zu unterbinden.

Bewohnerin A hat außerdem seit kurzem einen ca. 1 m breiter und ca. 40 cm tiefer Stahlschrank neben ihrer Wohnungstür im Treppenhaus aufgestellt. Man kann zwar noch gut vorbeigehen, aber hätte man eine sperrigere Sache über die Treppe zu befördern, käme man da nicht durch. Verstoß gegen die Brandschutzauflagen?

Danke für Info!
Zuletzt geändert von nessie am 13.05.2008, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.



Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits

Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.

Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 15.05.2008, 14:12

Der Flur ist Gemeinschaftseigentum und hat frei zu bleiben. Die Frage ist ob das A davon wissen kann. Nicht klar ist ob A und B Eigentümer sind oder Mieter.

Aber normalerweise ist das Sache des Verwalters dafür zu sorgen das das Gemeinschafteigentum frei bleibt. Daz braucht man auch keinen Brandschutz oder den Bewohner mit Kinderwagen zu erfinden


Klaus

P.S. die Schuhe einfach in den Schrank stellen und weg sind sie

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste