altes Haus mit Wegerecht.

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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katze
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altes Haus mit Wegerecht.

Beitrag von katze » 05.08.2008, 18:03

Hallo,
ich habe diese tolle Seite gefunden und benötige eure Hilfe.
In unserem (fiktiven) Fall handelt es sich um ein altes großes Haus mit Grundstück drumrum , das vor vielen Jahren geteilt wurde, es entstanden zwei etwa gleiche Häften, so dass jeder Eigentümer mit 0,5 Miteigenstumsanteil im Grundbuch eingetragen worden ist. Der Besitzer von Teil 1 (hinterer Teil) hat ein Wegerecht über das Grundstück von Besitzer 2, das zwar nicht im Grundbuch eingetragen ist, aber im Grundbuch wird auf die Teilungserklärung, in dem das Wegerecht steht Bezug genommen.
Nun steht in der Teilungserklärung, das 1 über die zugeteilten Plattenwege gehen darf, um in sein Haus zu kommen.
Zum Ausladen seines Autos fährt 1 nun manchmal über diesen Plattenweg (ca. 1,5m breit) um direkt vor seiner Haustür zu parken.
Ist dieses erlaubt, oder muss es sich ein "Fahrt- Wegerecht im Grundbuch eintragen lassen?

Das ist erstmal meine erste Frage zu diesem Thema, je nachdem wir die Antwort ist habe ich bestimmt noch mehr,
Kerstin



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.08.2008, 19:30

Ich habs mal verschoben, dieses fiktive Problem hatte nichts mit Wegerecht zu tun.

Erst mal muss man wissen das es keinen hinteren oder vorderen Besitzer gibt, sondern beiden beides gehört. Nur die Nutzungsmöglichkeiten sind begrenzt durch Sondereigentum. Der hintere hat wohl das hintere Haus im Sondereigentum und der vordere das vordere Haus. Alles was nicht so verteilt wurde ist Gemeinschaftseigentum.

Man muss also in der Teilungserklärung nachsehen wie was verteilt wurde, der Rest wird entsprechend seine Bestimmung genutzt. Wie man mit einem Auto durch einen 1,5 Meter breiten Weg kommt ist mir unklar, wohl ein sehr kleines Auto.

Wenn es sich in der Bauart der Weges und der bishigen Nutzung um einen Fussweg handelt, müsste die Gemeinschaft die Nutzungsänderung in einer Versammlung beschliessen. Bei 50/50 Anteilen müssen also beide zustimmen. Ist schon immer jemand durchgefahren, es also ein Fahrweg ist und war dann kann man durchfahren.

Es kommt drauf an wie es geregelt ist, wie es aussieht und wie es bisher genutzt wurde.

Autos kann man auch abladen wenn sie auf der Straße stehen - ist nur mühsamer

Klaus

katze
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Beitrag von katze » 05.08.2008, 22:22

Wie müsste so eine Nutzungsänderung aussehen, reicht es wenn sich beide Parteien an einen Tisch setzten und gemeinsam ein Schreiben aufsetzten, welches sie dann unterschreiben, oder sollte es im Grundbuch eingetragen werden?
Der Weg ist eigentlich als Fussweg gedacht, rechts und links ist aber gut befahrbarer Rasen und somit reichlich Platz. Der hintere Besitzer möchte diesen Weg als Durchfahrt zu seinen Bereich ausbauen und sein Fahrzeug in seinen Bereich abstellen.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 06.08.2008, 07:10

Da kann man nichts ins Grundbuch eintragen, es ist doch das selbe Grndstück. Mit diesem Grundstück können die Parteien machen was Sie wollen.
Beide sollten eine Versammlung abhalten und dann beschliessen den Weg in Zukunft so zu nutzen.
Am besten mal ein Buch kaufen wie eine WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) verwaltet wird.

Es wäre auch möglich den kompletten Weg als Sondernutzungsrecht des Hinterliegers einzutragen. Das müsste man im Grundbuch machen. Nur warum sollte der andere auf seine Rechte verzichten

Klaus

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