Teilungserklärungen reine Auslegungssache!!??

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seminom2001
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Teilungserklärungen reine Auslegungssache!!??

Beitrag von seminom2001 » 20.10.2008, 13:07

Folgender Abschnitt steht in unserer Teilungserklärung:
In allen Zweifelsfragen bei der Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes und der vorstehenden Vereinbarungen ist davon auszugehen, daß die Sondereigentümer so zu behandeln sind, als ob die Sonereigentümer des Gebäudes aa und der Sondereigentümer des Gebäudes bb jeweils Eigentümer zweier selbstständige Grundstücke mit je einem Wohngebäude wären.

Es handelt sich hier um zwei freistehende Gebäude, wobei in Gebäude aa zwei Wohneinheiten und in Gebäude bb eine Wohneinheit ist.
Ist das nur blabla oder wie soll man diesen Abschnitt verstehen?

Wer kann mir das näher erklären und/oder ein paar Tipps geben.

Bin auf der Suche nach einem super Anwalt für WEG der alles aber auch alles für seine Klienten unternimmt :-)



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Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?

Musik

Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.

Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.10.2008, 13:44

Wieviel Sondereingentümer gibst denn nun, jeweils einer in jedem Haus oder doch drei (2 im ersten und 1 im zweiten).

Aber das könnte auch stehen:

daß die Sondereigentümer so zu behandeln sind, als ob die Sonereigentümer des Gebäudes aa Prinzessinnen wäre und der Sondereigentümer des Gebäudes bb Prinzen wären.

Ohne den Quatsch mit Inhalt zu füllen ist das eine WEG nach den WEG Gesetz und WEG Regeln. Also eine freistehende Eigentumswohnungen.

Ein guter Anwalt ist ganz einfach: Größte Kanzlei raussuchen und das Wort Honorar sagen (für Stundesätze a 200€ gibt sich der Anwalt Mühe)
Meist ist das Problem der Mandant der bei kleinstem Druck jeden Vergleich zustimmt.

Klaus

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