Hecke verdeckt Sicht und Licht

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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onkeloki
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Hecke verdeckt Sicht und Licht

Beitrag von onkeloki » 27.10.2008, 20:13

Nach einem Erbe, wird ein Haus in zwei Eigentumswohnungen unterteilt.
Das Haus ist über einen gemeinsam genutzten Privat weg erreichbar.
Den Vorgarten, welcher sich über die gesamte Breite des Hauses erstreckt steht Partei A zu. Die Fenster der Wohnzimmer beider Parteien sind auf den Vorgarten gerichtet. Die die Hälfte des Vorgartens vor Partei As Fenster besteht aus Blumenbeeten. Vor dem Fenster von Partei B erstreckt sich eine hecke, welche das Lich und die Sicht verdeckt.
Kann Partei B von Partei A verlangen, die hecke auf zumutbare Größe zu halten, wenn das ganze in Nrw sttatfinden würde?
Zwischen Hecke und Fenster ist ein ca 1,8m Breiter weg.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 27.10.2008, 21:09

Ihr seit also eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, in einer solchen entscheidet die Gemeinschaft. Entscheidet die nicht neu bleibt alles wie es ist.
Bei 50/50 passiert also nur was wenn beide Parteien dafür sind.
Man könnte jetzt berechnen wieviel Schatten eine Hecke wirft die 1,80 entfernt ist. Wohl kaum.

Klaus

P.S. Mal diesen Winter den Weg mit kräftige Salz streuen, das erledigt auch ne Hecke :-)

onkeloki
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Beitrag von onkeloki » 27.10.2008, 21:39

angenommen Partei A hat bei einer Nutzflächen Aufteilung den vorgarten zugesprochen bekommen, Partei B als ausgleich ein anderes vergleichbares stück Land hinterm haus. Sprich der Vorgarten gehört nicht der Gemeinschaft nur die Zufahrt zum Haus und der Parkplatz ist gemeinschaftlich.

Ps: Interessanter Ansatz.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 27.10.2008, 21:53

Kommt auf die genaue Regelung an, denn das außer Bild darf evtl. nicht verändert werden. Man darf auch keine Bäume fällen die auf Sondereigentum stehen.

Ich würde einfach erst mal kräftig zurückschneiden.

Klaus

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