Nicht dinglicher Inhalt des WEG

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Thunderandlight
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Nicht dinglicher Inhalt des WEG

Beitrag von Thunderandlight » 18.11.2008, 18:57

Hallo,

hier möchte ich noch mal um Hilfe bitten:

Was ist ein nicht dinglicher Inhalt des Wohnungseigentumsgesetzes? :?: :(

Vielen Dank und liebe Grüsse



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Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 27.11.2008, 14:38

Worterfindungen gehören immer der Erfinder.

Es gibt dingliche Rechte, beschränkt dingliche Rechte.

Sicher auch kann man nicht dingliche Rechte oder ein dingliches Unrecht erfinden. Interessant wäre zu erfahren im welchen Zusammenhang dieser Begriff benutzt wird

ding|lich <Adj.>: 1. gegenständlich; real, konkret; in der Realität vorhanden: etw. d. erfahren; <subst. ...

Also hier eine in de Realität vorhandener Inhalt ?!?!

Klaus

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