Ruhestörung wegen Duschen

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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einstein
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Ruhestörung wegen Duschen

Beitrag von einstein » 12.04.2009, 22:28

Hallo !
Was gilt für Eigentümer von Wohneigentumswohnungen.
1.Müssen sich die Schichtarbeiter(Eigentümer zugleich) an das nächtliche Duschverbot handeln? - Da man nach den Früh und Nachtschicht duschen muss?

2.Kann so ein Verbot durch Eigentümerversammlung beschlossen werden?
3. Angenommen es würde so ein Beschluss stattfinden, kann er durch mehrheit der JA Stimmen beschlossen werden, oder
müssten alle JA aussprechen?


Gibt es ein gerichtliches Urteil etc.?

Danke für Eure Antworten!

LG
Zuletzt geändert von einstein am 13.04.2009, 10:22, insgesamt 1-mal geändert.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.04.2009, 10:52

Da hoffe ich mal das in eurem Haus nachts keiner Pinkeln muss, denn eine Klospülung wäre ja noch lauter.

Grundsätzlich kann man nachts duschen, es gibt aber auch eine generelle Nachruhe von 22-7 Uhr. Wenn also nur das Wasser durch die Rohe rauscht wird keiner was sagen können, lautstarkes Lapaloma singen hingegen ist verboten.

In einer WEG können die auch beschliessen das im Winter kein Schnee mehr fällt, wird nur wenig bringen. Wenn es Spaß macht kann man ja dagegen klagen - hat jedoch keinen Sinn. Den Beschluss können die nicht umsetzen und Sanktionen hat eine WEG auch nicht.
Egal ob nun 100% der Stimmen oder irgendwelche Mehrheiten.

Klaus

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