Gaube

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Brilliant
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Gaube

Beitrag von Brilliant » 13.08.2009, 10:18

Ein Eigentümer A hat sich in seiner Wohnung nachträglich eine Gaube einbauen lassen. Das ist laut Teilungserklärung erlaubt.
B's Frage ist, wenn an dieser Gaube später mal eine Reparatur anfällt wer muß dafür aufkommen? Die Gemeinschaft oder der Eigentümer A selbst?
Ein Verwalter meinte die Gaube würde zur Gemeinschaftseigentum, weil laut Teilungserklärung erlaubt ist, wechseln. Und daher müßte die Gemeinschaft die Reparaturen aufkommen. Ist das so richtig?



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.08.2009, 14:10

Dazu müsste man nun ganz genau wissen wie das in der Teilungserklärung geregelt ist. Da die "Gaube" ein Teil des Daches ist, ist das natürlich Gemeinschaftseigentum. Wie es das Dach vorher auch was. Das wäre aber eine dumme Regelung denn es erhöhen sich ja die Reparaturkosten im laufen der Jahre.
Aber es gibt viele dumme Teilungserklärungen

K.

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