Hallo Klaus,
(hoffe so geht das jetzt.)
Der Besitzer A einer ETW mit Grundstück (Es sind 2 Häuser mit jeweils etwas Land, geteilt nach WEG §8, also nur uns 2 Eigentümer A und B)
Gemäß Teilungsplan sind die Auffahrt und die Stellplätze Gemeinschaftseigentum. Nun hat der ander Besitzer "B" auf dem Bereich des Stellplatzes einen Schuppen gebaut, welchen ER"B" nur alleine benutzt.
(Info der Schuppen steht auf den Gemeinsachsftseigentum, ein Teil auf sein Sondereigentum (von "B") und wahrscheinlich auch auf ein Teil von unseren Sondereigentum (A)
Frage: Hat "A" ein Anrecht auf Mitnutzung des Schuppen im Bereich des Gemeinschaftseigentum?
Muss "A" das einfach so hin nehmen, wenn der Schuppen auch auf den Sondereigentum von "A" steht?
Vielen Dank
Bebauung von Gemeinschaftseigentum
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