Wenn ein Nachbar B sein Garten haus an die Grenze einer WEG A stellt, kann dann auch ein Eigentümer A-x1 alleine gegen den Nachbarn vorgehen oder mussen das alle A zusammen machen.
Kann A-x1 die anderen zum gemeinsamen Handeln zwingen.
Danke Ute
Gartenhaus abwehren
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Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
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