hässlicher Gartenschuppen des Nachbarn
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- Registriert: 29.05.2007, 17:57
hässlicher Gartenschuppen des Nachbarn
Wenn man sich über einen hässlichen Gartenschuppen Marke Tübinger Wagenburg (Grenzbebauung vor der eigenen Terasse ärgert), warten bis der Wagenburgbesitzer im Urlaub ist. Anzeige ins örtliche Werbeblättchen: Gartenhäuschen zu verschenken für Selbstabbauer in der ........strasse ....
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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Ewentuell den Nachbarn fragen ob die seite die zum Grundstück zeigt angestrichen werden kann oder wnen Kinder vorhanden sind Bemalen darf.
Wenn das ein guter Nachbar ist wird er bestimmt nix dagegen haben.
Und ist auch ein Spaß für die Kinder.
Wenn das ein guter Nachbar ist wird er bestimmt nix dagegen haben.
Und ist auch ein Spaß für die Kinder.
Re: hässlicher Gartenschuppen des Nachbarn
Das mit der Anzeige gefällt mir besser.
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