hässlicher Gartenschuppen des Nachbarn
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- Registriert: 29.05.2007, 17:57
hässlicher Gartenschuppen des Nachbarn
Wenn man sich über einen hässlichen Gartenschuppen Marke Tübinger Wagenburg (Grenzbebauung vor der eigenen Terasse ärgert), warten bis der Wagenburgbesitzer im Urlaub ist. Anzeige ins örtliche Werbeblättchen: Gartenhäuschen zu verschenken für Selbstabbauer in der ........strasse ....
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Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.
In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....
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Ewentuell den Nachbarn fragen ob die seite die zum Grundstück zeigt angestrichen werden kann oder wnen Kinder vorhanden sind Bemalen darf.
Wenn das ein guter Nachbar ist wird er bestimmt nix dagegen haben.
Und ist auch ein Spaß für die Kinder.
Wenn das ein guter Nachbar ist wird er bestimmt nix dagegen haben.
Und ist auch ein Spaß für die Kinder.
Re: hässlicher Gartenschuppen des Nachbarn
Das mit der Anzeige gefällt mir besser.
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